Einschränkung der Fahrgastrechte
Landtagsmehrheit für "Gleichbehandlung"
5. Dezember 2019, 18:49 Uhr aktualisiert am 5. Dezember 2019, 20:03 Uhr
![Wenn die Bahn mal wieder zu spät kommt, sollen Fahrgäste keinen Anspruch mehr auf Entschädigung haben.](https://cdn.idowa.de/imgs/04/1/2/1/6/8/8/7/tok_4ae2c39f98b32bb97df9afe2db1b9e6f/w800_h450_x800_y450_6051eec1-3f0f-4fd5-a4a8-fb229b4bf1f3_1-24166f8747275fdb.jpg)
Martin Gerten/dpa Archiv
Wenn die Bahn mal wieder zu spät kommt, sollen Fahrgäste keinen Anspruch mehr auf Entschädigung haben.
Bayern wird sich nicht gegen die von den EU-Verkehrsministern beschlossene Einschränkung der Fahrgastrechte von Bahnreisenden wenden. Mit den Stimmen von CSU, Freien Wählern und FDP lehnte das Landesparlament einen SPD-Antrag ab, sich "auf allen politischen Ebenen" gegen die Umsetzung des Beschlusses der EU-Verkehrsminister einzusetzen. Demnach sollen die Fahrgäste keinen Anspruch auf Entschädigung mehr haben, wenn die Verspätung durch Unwetter verursacht wird.
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