Abgabefrist bis Ende April
Grundsteuer-Säumigen drohen Strafen
26. Februar 2023, 13:42 Uhr aktualisiert am 27. Februar 2023, 13:06 Uhr
![Bis Ende April muss in Bayern die Grundsteuererklärung abgegeben werden.](https://cdn.idowa.de/imgs/04/1/0/3/0/8/5/tok_2c581bf3777c341dd50ce5a7bc886748/w800_h450_x798_y449_69b6f56b-5ac4-45c1-82cf-e9e965a50631_1-1918d15718e01e73.jpg)
Foto: Bernd Weißbrod/dpa
Bis Ende April muss in Bayern die Grundsteuererklärung abgegeben werden.
Von
Hubert Obermaier
Für viele ist es ohnehin ein ganz schwerer Akt, die Grundsteuererklärung überhaupt vollständig einzureichen. Deshalb hat Bayern im Alleingang die Frist verlängert: Im Freistaat wird die Abgabe erst Ende April fällig. Wer auch bis dahin nicht abgibt, muss mit Sanktionen vom Finanzamt rechnen. Wir beantworten die wichtigsten Fragen.
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