Kartellverdacht

EU: Illegale Absprache bei BMW, Daimler und VW


Verstoßen die Hersteller gegen das europäische Kartellrecht?

Verstoßen die Hersteller gegen das europäische Kartellrecht?

Von Niklas Braun

Wegen der Abgasaffäre haben die deutschen Autobauer seit Jahren mit gewaltigen Problemen zu kämpfen. Nun sieht die EU-Kommission auch ihren Kartellverdacht vorläufig bestätigt. Für die Konzerne könnte es teuer werden.

Brüssel - Die Autokonzerne BMW, Daimler und VW haben nach Erkenntnissen der EU-Wettbewerbshüter illegale Absprachen zu Technologien der Abgasreinigung getroffen. Dies teilte die EU-Kommission am Freitag in Brüssel auf Basis eines vorläufigen Ergebnisses der Ermittlungen mit. Die Unternehmen können nun zu den Vorwürfen noch Stellung nehmen. Ihnen droht eine Strafe in Milliardenhöhe.

Die EU-Kommission hatte 2017 Voruntersuchungen bei den Autobauern begonnen und war auch bei den Herstellern vorstellig geworden. Die formelle Untersuchung hatte sie 2018 eingeleitet.

Im Einzelnen sollen sich nach den Erkenntnissen der EU-Kommission die Autobauer bei der Einführung von SCR-Katalysatoren für Dieselmotoren und von Feinstaub-Partikelfiltern für Benzinmotoren (OPF) unerlaubterweise abgesprochen haben. Diese Absprachen seien bei Treffen der Automobilhersteller in den sogenannten 5er-Kreisen getroffen worden.

Verdacht auf Einschränkung des Innovationswettbewerbs

Die Unternehmen hätten den Innovationswettbewerb in Europa bei diesen beiden Abgasreinigungssystemen eingeschränkt und den Verbrauchern somit die Möglichkeit verwehrt, umweltfreundlichere Fahrzeuge zu kaufen - obwohl sie über die entsprechende Technologie verfügten, teilten die Wettbewerbshüter weiter mit. Sollte sich der Verdacht endgültig bestätigen, wäre es ein Verstoß gegen europäisches Kartellrecht - auch wenn es sich nicht um Preisabsprachen handele.

Haben die Konzerne ihre Kunden daran gehindert sich umweltfreundlichere Autos zu kaufen?

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Daimler rechnet trotz der Vorwürfe nicht damit, ein Bußgeld zahlen zu müssen. "Daimler hat frühzeitig und umfassend mit der Europäischen Kommission als Kronzeuge kooperiert und erwartet in dieser Sache deshalb kein Bußgeld", teilte der Autobauer am Freitag mit.

Drohende Strafzahlung: 10 Prozent des globalen Jahresumsatzes

Sowohl Daimler als auch Volkswagen hatten nach Bekanntwerden der Vorwürfe im vergangenen Jahr den Antrag auf Kronzeugenregelung gestellt. Der Kronzeuge in Kartellverfahren kann auf den größten Straferlass oder gar Straffreiheit hoffen. Im äußersten Fall können hingegen bis zu 10 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes fällig werden.

Man habe Kenntnis über den Erlass der Beschwerdepunkte und warte auf die förmliche Zustellung, hieß es von Daimler. Darüber hinaus äußere man sich nicht, da es sich um ein laufendes Verfahren handele.

Volkswagen kündigte an, die Beschwerde zu prüfen. Erst nach Auswertung der Untersuchungsakte werde man sich äußern, teilte der Konzern mit. Nach VW-Einschätzung erkennt die Kommission "grundsätzlich an, dass Kooperationen zwischen Herstellern zu technischen Fragen in der Automobilindustrie weltweit üblich sind".

Mögliche Verstöße gegen Umweltvorschriften seien nicht Teil des Verfahrens, hieß es von der EU-Kommission. Die Ermittlungen seien zudem unabhängig von laufenden Untersuchungen etwa von Staatsanwaltschaften zur Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen der Autohersteller.

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