Von wegen Kautabak

Darum ist der Verkauf von Snus in Deutschland verboten


In der Regel befindet sich in den Dosen Snus mit einem Nettogewicht von etwa 14 Gramm. Erhältlich ist Snus in verschiedenen Stärkegraden und Geschmacksrichtungen entweder in kleinen Päckchen, die Teebeuteln ähneln, oder aber als lose braune Tabakmasse. (Symbolbild)

In der Regel befindet sich in den Dosen Snus mit einem Nettogewicht von etwa 14 Gramm. Erhältlich ist Snus in verschiedenen Stärkegraden und Geschmacksrichtungen entweder in kleinen Päckchen, die Teebeuteln ähneln, oder aber als lose braune Tabakmasse. (Symbolbild)

Von Redaktion idowa

In Schweden seit vielen Jahren deutlich beliebter als Zigaretten: Snus. Doch auch in Deutschland wird der Lutschtabak, den es in Päckchen und in loser Form sowie in etlichen Geschmacksrichtungen gibt, immer beliebter. Allerdings gibt es einen Haken: Der Verkauf von Snus ist in Deutschland verboten. Seit vergangenem Jahr ist dieser Sachverhalt auch klar geregelt. Und doch scheint das letzte Wort noch nicht gesprochen.

Jahrelang lief Snus in Deutschland weitestgehend unter dem Radar. Meist sah man das tabakhaltige Produkt nur bei Eishockey-Spielern, die dafür freiwillig buchstäblich eine "dicke Lippe" riskierten. Doch was ist Snus eigentlich? Dabei handelt es sich um rauchfreien Tabak, dessen Nikotin über die Mundschleimhaut direkt in den Körper gelangt. Das geschieht, indem man sich die kleinen Beutelchen oder wahlweise auch die Snus-Masse in reiner Form direkt zwischen Oberlippe und Zahnfleisch klemmt. Dort lässt man den Snus dann wirken. Und das kann deutlich länger dauern, als die üblichen fünf Minuten, die man sonst bei einer Zigarette hat. Allerdings sind die Wirkungen nicht zu unterschätzen. Vor allem Anfänger berichten häufig davon, dass ihnen der Snus auf den Kreislauf schlägt und direkt in den Kopf steigt.

Mehr Snus-Konsumenten als Raucher in Schweden

Dies deutet bereits an, dass freilich auch der Gebrauch von Snus nicht unschädlich für die Gesundheit ist, denn Snus kann nicht nur süchtig machen, sondern erhöht auch das Krebsrisiko im Mund- und Rachenraum. Dennoch hat es insbesondere in der Snus-Hochburg Schweden zumindest einen positiven Nebeneffekt. Dort hat man seit vielen Jahren europaweit die mit Abstand niedrigste Raucherquote. Demnach greifen in Schweden gerade einmal sieben Prozent zum Glimmstängel. Zum Vergleich: in Deutschland sind es 24,5 Prozent. Schweden weist auch die geringste Quote an Lungenkrebserkrankungen in der gesamten EU auf.

Doch gerade weil Schweden seine Snus-Produkte vor den gängigen EU-Richtlinien schützen wollte, konnte man sich bis zum heutigen Tage auf keine Lösung einigen. Das Resultat: Der gewerbliche Verkauf von Snus ist in der EU verboten - und damit auch in Deutschland. Jan Mücke, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes der Tabakwirtschaft und neuartiger Erzeugnisse (BVTE), begründet dies wie folgt: "Üblicherweise müssen Staaten, die der EU beitreten, das gesamte Gemeinschaftsrecht übernehmen. Und damit auch die Vorschriften zur Tabakregulierung. Schweden hatte damals einen völkerrechtlich verbindlichen Vorbehalt formuliert, um seine heimische Tabakindustrie zu schützen und den dort üblichen traditionellen Snus-Produkten ihren Markt zu erhalten."

Verkauf verboten, Konsum nicht

Das hatte weitreichende Folgen. In der gesamten EU ist Snus seither verboten. Der Verkauf ist damit auch in Deutschland illegal, der Konsum dagegen nicht. Wer Snus aus Schweden beispielsweise online bestellen möchte, der wird schnell vor verschlossenen Türen stehen. Zwar kann man dort aus dem riesigen Snus-Sortiment nach Belieben auswählen, kommt man aber zum nächsten Schritt mit der Lieferadresse und der Länderauswahl, sucht man Deutschland vergebens.

Was aber, wenn man Angehörige oder Bekannte in Schweden hat? Darf man sich dann von dort aus mit Snus beliefern lassen? Die Antwort darauf gibt Michael Lochner, Pressesprecher des Hauptzollamtes Regensburg, gegenüber idowa: "Nicht unter das Verbot fällt die unentgeltliche Abgabe von Privat an Privat oder das Verbringen im Reiseverkehr. Bei der Beurteilung des privaten Charakters wird die mitgeführte oder versendete Menge Snus als Anhaltspunkt herangezogen." Dabei gilt: Mengen über 100 Gramm werden als gewerblich eingestuft. Doch auch bereits Mengen, die unter dieser Grenze liegen, können unter Umständen bereits als gewerblich gelten. "Die Entscheidung hierüber steht grundsätzlich der zuständigen Überwachungsbehörde des betreffenden Bundeslandes zu", so Lochner weiter.

Snus-Verbot im Mai auf dem Prüfstand

Umso mehr dürften sich Snus-Fans in Deutschland Anfang 2020 verwundert die Augen gerieben haben, als plötzlich vereinzelte Snus-Produkte aus Schweden in den Verkaufsregalen hiesiger Tabakläden und Tankstellen standen. Doch nur wenige Monate später wurde dem bereits wieder ein Riegel vorgeschoben. Der Grund für das zwischenzeitliche Verwirrspiel: Bis zu diesem Zeitpunkt gab es keinen klar definierten rechtlichen Unterschied zwischen "Kautabak" und "Tabak zum oralen Gebrauch" in Deutschland. Denn der Verkauf von "Kautabak" wäre in Deutschland legal.

Das änderte sich zwar mit einem Urteil am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof vom 10. Oktober 2019, doch dieses Urteil wurde erst im Laufe des Jahres 2020 rechtskräftig. "Entsprechend liegen seit 2020 rechtsverbindliche Kriterien vor, anhand derer festgestellt werden kann, ob ein Tabakerzeugnis der Kategorie 'Kautabak' zuzuordnen ist oder ob es sich um verbotenen "Tabak zum oralen Gebrauch" handelt", erklärt ein Sprecher des Bundesamtes für Verbraucheschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) auf idowa-Nachfrage.

Und doch scheint das letzte Wort in dieser Angelegenheit noch nicht gesprochen zu sein, wie Jan Mücke vom BVTE berichtet: " Die EU-Kommission wird im Mai dieses Jahres dem Europäischen Parlament einen Bericht zur Umsetzung der EU-Tabakproduktrichtlinie vorlegen. Darin wird hoffentlich auch eine Evaluierung des Snus-Verbots erfolgen. Wir warten diese Bewertung ab."