Fässer als Fixkosten
Brauer können überschüssiges Bier abschreiben
26. Februar 2021, 21:50 Uhr aktualisiert am 1. März 2021, 16:09 Uhr
Einen Tag nach dem "Brauereigipfel" kann Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger (Freie Wähler) einen Teilerfolg verkünden. Das Bundeswirtschaftsministerium wolle Brauern und Winzern im Rahmen der "Überbrückungshilfe III" eine 100-prozentige Warenwertabschreibung auf verderbliche Waren gewähren, teilte Aiwanger am Freitag in München mit. Das überschüssige Fassbier für die im Lockdown geschlossenen Gaststätten und die ausfallenden Festveranstaltungen können die Brauer damit als Fixkosten im Rahmen der "Überbrückungshilfe III" geltend machen.
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