Banner gegen Montagsspiele
Wegen Hausverbot: Fan verklagt den FC Bayern München
23. April 2020, 16:53 Uhr aktualisiert am 23. April 2020, 17:45 Uhr
Ein Anhänger des FC Bayern hat wegen eines unbefristeten Hausverbots gegen den Verein Klage beim Amtsgericht München eingereicht. Bei der Streitigkeit geht es um ein Banner gegen Montagsspiele. Oder steckt da vielleicht mehr dahinter?
München - Der Streit eines Fans mit dem FC Bayern München beschäftigt jetzt das Amtsgericht München. Andreas Hüttl, der Anwalt des Bayern-Anhängers hat am Dienstag Klage erhoben gegen ein, aus seiner Sicht rechtsgrundloses, lebenslanges Hausverbot für seinen Mandanten, wie er der AZ bestätigte. Der Eingang der Klage liegt dem FC Bayern vor, äußern wollte sich der Klub auf AZ-Anfrage nicht dazu.
Grundlage des Rechtsstreits sind die Konsequenzen, die ein Protest-Banner am 17. Februar 2020 im Spiel FCB II gegen den Halleschen FC im Grünwalder Stadion nach sich zog. "Bayern-Amateure gegen Montagsspiele" lautete die Botschaft. Eine vergleichsweise harmlose Wortwahl, bedenkt man, dass zuletzt andernorts ein Klubmäzen mit üblen Beleidigungen überzogen und dessen Konterfei auf Bannern und Plakaten mit einem Fadenkreuz abgebildet wurde.
Wegen Protestplakat - FC Bayern spricht lebenslanges Hausverbot aus
Dennoch zog dieses ins Stadion geschleuste Banner eine drastische Strafe nach sich, nämlich das unbefristete Hausverbot. Allerdings soll nicht die Botschaft Grund sein, sondern vielmehr ein Verstoß gegen die Brandschutzverordnung.
Der Fan, ein Mitglied der Gruppierung "Munich's Red Pride", wandte sich an Andreas Hüttl. Der Anwalt aus Hannover hat in der Vergangenheit schon öfter Fußball-Fans vertreten. In einer ersten Amtshandlung setzte Hüttl dem FC Bayern eine Frist, das Hausverbot spätestens bis zum Osterwochenende wieder zurückzunehmen. Diese Frist ließ die FC Bayern AG nach AZ-Infos verstreichen, da man dort keine Veranlassung sieht, von der ausgesprochenen Sanktion Abstand zu nehmen.
Fan-Anwalt reicht Klage beim Amtsgericht ein
Nun also die Klage, die Hüttl damit begründet, dass die maßgebliche Hausordnung des Grünwalder Stadions eine so drastische Strafe wie ein lebenslanges Hausverbot nicht hergäbe. Auch andere Rechtsgrundlagen seien nicht ersichtlich. Zudem merkt Hüttl an, dass der FC Bayern München seinen Mandanten bestraft, ohne sachlich darzulegen, weshalb dieser vom Verein als "Verantwortlicher" angesehen wird.
Für Hüttl scheint der "Verstoß gegen die Brandschutzordnung" eher ein vorgeschobener Grund zu sein. "Zum einen bezieht sich die FCB AG auf 'Brandschutz bei anmeldepflichtigen Choreographien', wobei das Banner sicher nicht darunter zu subsumieren ist. Zum anderen hingen in dem vergangenen Jahr über hundert, nicht angemeldete Banner in der Allianz Arena und im Grünwalder Stadion, ohne, dass darauf reagiert wurde", so Hüttl auf Anfrage der AZ.
Anwalt: "Lebenslanges Hausverbot wegen Brandschutz völlig unverhältnismäßig"
Zudem sieht der Anwalt ein lebenslanges Hausverbot wegen Brandschutz als völlig unverhältnismäßig an. "Wenn jemand beispielsweise eine Pyrofackel zündet, bekommt dieser ein Stadionverbot von ca. drei Jahren. Eine brennende Pyro-Fackel ist nun sicher als Brandquelle deutlich gefährlicher einzustufen als ein Banner. Und für das Banner nun lebenslanges Hausverbot? Das passt nicht", so Hüttl zur AZ.
Nach Kenntnis der AZ wurde das Plakat zunächst dem FC Bayern vorgelegt, der jedoch als Klub nicht Teil der Protestformulierung sein wollte und daher das Banner so nicht anmelden wollte. Nach dieser Absage seitens des Vereins soll es vom Initiator keine Reaktion mehr gegeben haben. Trotzdem fand das Banner seinen Weg ins Stadion und wurde dort unangemeldet ausgerollt. Der FC Bayern erhielt daraufhin von der Brandschutzdirektion eine Rüge, da das Banner gegen Brandschutzvorschriften für Choreografien verstoßen habe.
Im März ging dann bei dem Fan ein Schreiben des FC Bayern ein. "Aufgrund Ihrer nachweislichen Beteiligung bzgl. des unerlaubten Einbringens und Einsatzes eines Banners bei der Spielbegegnung FCB II - FC Halle (gemeint ist Hallescher FC; d. Red.) am 17.02.2020, erteilen wir Ihnen hiermit Hausverbot" war darin zu lesen. Unterschrieben war das Ganze von Vorstandsboss Karl-Heinz Rummenigge und dessen Vize Jan-Christian Dreesen.
Anwalt wendet sich auch an Ehrenrat des FC Bayern
Neben der Klage beim Münchner Amtsgericht hat sich Hüttl auch an den Ehrenrat des FC Bayern e.V. gewandt. Laut Paragraf 18 der Vereinssatzung habe dieser die Möglichkeit, bei einem Streit zwischen zwei Vereinsmitgliedern schlichtend einzugreifen - also Hüttls Mandant und Karl-Heinz Rummenigge und stellvertretend Jan-Christian Dreesen, die das Hausverbot aussprachen.
Will der FC Bayern ein Exempel statuieren?
In der Fanszene selbst schlug das lebenslange Hausverbot jedenfalls große Wellen, da es die erste Sanktion gegen einen Bayern-Fan nach dem Skandal um die Schmäh-Plakate zweier Ultra-Gruppierungen gegen den Hoffenheimer Mäzen Dietmar Hopp ist. Anwalt Andreas Hüttl hält es für möglich, dass der FC Bayern nun ein Exempel statuieren wollte, zumal der Kläger außerdem durch seine Teilnahme als Redner an der Podiumsdiskussion "Katar, Menschenrechte und der FC Bayern - Hand auf, Mund zu?" in Erscheinung getreten war.
War das Banner und der angebliche Verstoß gegen die Brandschutzverordnung also nur ein Vorwand? Beantworten kann Anwalt Andreas Hüttl diese Frage nicht. "Man kann sehr wohl diese Vermutung haben, verifizierbar ist es aber - im Moment - nicht."
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