Übergriffiger Betreuer
Nach Regensburger Urteil: Wie es um den Schutz von Klientinnen steht
13. Dezember 2024, 15:17 Uhr
![Seine Anwälte handelten für den 34-Jährigen einen Deal aus: Bewährungsstrafe und Berufsverbot als Gegenleistung für ein umfassendes Geständnis. Aber nach fünf Jahren läuft dieses Verbot aus. Was bedeutet das konkret für die Zukunft?](https://cdn.idowa.de/imgs/04/4/0/4/1/3/3/7/tok_d1adaa35bb948dbfe5ac787812ec239f/w800_h450_x720_y405_47fc0835-d681-4308-bb5a-5b62a221b9be_1-2a9c522db62a990d.jpg)
Franz Nopper
Seine Anwälte handelten für den 34-Jährigen einen Deal aus: Bewährungsstrafe und Berufsverbot als Gegenleistung für ein umfassendes Geständnis. Aber nach fünf Jahren läuft dieses Verbot aus. Was bedeutet das konkret für die Zukunft?
Einiges Aufsehen erregte im November der Strafprozess gegen einen 34-Jährigen, der als Berufsbetreuer unter anderem in Diensten des Amtsgerichts Regensburg mehrere Klientinnen sexuell missbraucht und bedroht hat. Der geständige Angeklagte kam mit einer Bewährungsstrafe und einem fünfjährigen Berufsverbot davon. "Darf er danach etwa einfach weitermachen?" fragten sich daraufhin nicht nur etliche unserer Leser.
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