Verfahren

Letzte Klage gegen Südspange Regensburg abgewiesen


Die geplante Trasse der Südspange.

Die geplante Trasse der Südspange.

Von Redaktion Regensburg

Ein langjähriges Verfahren geht zu Ende: Das Verwaltungsgericht Regensburg hat am Donnerstag die letzte verbliebene Klage eines grundstücksbetroffenen Landwirts gegen den Planfeststellungsbeschluss der Regierung der Oberpfalz für den Neubau der Kreisstraße R 30 (Südspange) im Landkreis Regensburg abgewiesen. Das Gericht hatte zunächst mit Urteil vom 8. Oktober 2020 festgestellt, dass der Planfeststellungsbeschluss der Regierung der Oberpfalz vom 12. Dezember 2012 wegen eines Abwägungsmangels im Hinblick auf die Landwirtschaft des Klägers rechtswidrig und nicht vollziehbar sei. Dieser Abwägungsmangel könne aber in einem ergänzenden Verfahren behoben werden. Die Regierung der Oberpfalz hat daraufhin am 3. Mai 2021 einen Ergänzungsbeschluss erlassen. Darin erklärte sie ein bestimmtes Ersatzlandangebot des Landkreises Regensburg als für diesen verbindlich. Die Planfeststellungsbehörde sah hiermit eine mögliche Existenzgefährdung des klägerischen Betriebs abgewendet. Der Kläger machte vor Gericht aber insbesondere geltend, dass dieses Ersatzlandangebot untauglich sei. Das Grundstück sei nicht geeignet, den mit der R 30 verbundenen Eingriff in seinen Betrieb so auszugleichen, dass dieser nicht in seiner Existenz gefährdet sei. Die zweite Kammer des Verwaltungsgerichts wies die Klage nun ab. Gegen das Urteil kann Antrag auf Zulassung der Berufung gestellt werden.

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