Konzell
Zwei Betrunkene verletzen sich gegenseitig mit Messer
9. Juni 2020, 12:44 Uhr aktualisiert am 9. Juni 2020, 13:34 Uhr
Zwei Männer haben sich in der Nacht auf Sonntag in Konzell im Landkreis Straubing-Bogen betrunken gegenseitig mit Messern verletzt. Einer von ihnen floh nach dem Vorfall aus Konzell und fuhr mit seinem Auto in Haibach in einen Straßengraben. Die Ermittlungen der Polizei dauern an.
Der 44-jährige Mann rief um 1.50 Uhr die Polizei, weil ein Bekannter von ihm seine Wohnung nicht verlassen wolle. Daraufhin fuhr eine Streife der Bogener Polizei zu dem Haus in Konzell, in dem der Mann wohnte. Der 44-Jährige teilte den Polizisten mit, dass er sich mit seinem Bekannten aus dem Landkreis Rottal-Inn gestritten habe und der ihn mit dem Messer verletzt habe. Dann sei der 35-Jährige mit seinem Auto weggefahren.
Zunächst suchte die Polizei vergeblich nach dem Mann. Dann fanden die Beamten gegen 3 Uhr das Auto des 35-Jährigen in der Nähe von Haibach. Der Mann war betrunken mit seinem Auto in einer Kurve von der Straße abgekommen und in den Graben gefahren. Als die Polizisten den Unfall aufnahmen, stellten sie fest, dass er nicht nur Verletzungen beim Unfall davon getragen, sondern auch Schnittwunden am Rücken hatte. Der Rettungsdienst brachte den Mann ins Krankenhaus, wo er wegen seiner Unfallverletzungen stationär aufgenommen wurde. Nach ersten Ermittlungen geht die Polizei davon aus, dass der 35-Jährige wohl aufgrund seines Alkoholkonsums von der Straße abkam.
Weitere Ermittlungen ergaben, dass die beiden Männer vor dem Unfall wohl betrunken aneinandergeraten sind. Warum, ist nicht bekannt. Während des Streites gingen die beiden dann mit Messern aufeinander los. Der 44-Jährige verletzte seinen jüngeren Bekannten dabei mehrmals am Rücken, dieser wiederum fügte dem älteren ebenfalls mehrere Schnittwunden zu. Der 44-jährige Mann musste im Krankenhaus ambulant behandelt werden.
Die Polizei stellte in seiner Wohnung ein Messer sicher. Eine Untersuchung soll ergeben, ob es bei dem Streit als Waffe verwendet worden ist. Die Ermittlungen zum genauen Tathergang dauern an.