Landkreis Regensburg

Vorgetäuschter Raub: Urteil gefällt


Symbolbild: dpa

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Von alf

Am Dienstag mussten sich Roland L. (22, Namen geändert) aus Regensburg und Fabian (20) aus dem östlichen Landkreis vor der Jugendrichterin des Amtsgerichts Regensburg Brigitte Müller wegen Vortäuschen einer Straftat und Diebstahls verantworten. Dem jüngeren der beiden war zusätzlich noch ein Vergehen gegen das Waffengesetz zur Last gelegt worden.

Das Duo kannte sich von ihrer Ausbildung zum Maurer. Roland jobbte nebenbei noch in der Jet-Tankstelle in der Donaustaufer Straße. Beide hatten eines gemeinsam: eine chronische Geldnot. So kamen sie im Oktober vergangenen Jahres überein, einen Raubüberfall auf die Tankstelle vorzutäuschen. Dementsprechend erschien der 20-Jährige maskiert und mit einem Akkubohrer "bewaffnet" und forderte Bargeld und Zigaretten - die er natürlich auch erhielt. Mit einer Beute im Wert von über 3000 Euro verschwand er wieder. Die Kripo brauchte nicht lange, um das Spiel der beiden zu durchschauen. Zu Hilfe kam ihr dabei, dass durchsickerte, dass der Ältere der beiden seiner Freundin die Vortäuschung des Überfalls gestanden haben soll.

Bereits drei Tage später standen Beamte vor deren Türen und führten Wohnungsdurchsuchungen durch - mit Erfolg. Bei Fabian konnten sie neben 1070 Euro Bargeld auch eine Gesichtsmaske, ein Würgeholz und einen Schlagring sicherstellen. Bei Roland fanden sie neben 100 Euro Münzgeld und einigen Schachteln Zigaretten auch den Akkubohrer. Beide legten daraufhin ein Geständnis ab.

Sturz aus 15 Metern Höhe - noch heute auf Krücken

Drei Tage später stürzte sich Roland im Donau-Einkaufszentrum aus einer Höhe von circa 15 Metern in die Tiefe. Mit multiplen Knochenbrüchen und inneren Verletzungen überlebte er den Sturz, ist aber auch heute noch auf Krücken angewiesen. Als Motiv nannte sein Verteidiger die seelische Belastung, weshalb er auch in der Verhandlung die Frage aufwarf "ob jemand, der sich selbst so bestraft, noch einmal bestraft werden muss".

Mehrfach einschlägig vorbestraft

Mit Blick auf das Sündenregister lehnte jedoch die Staatsanwaltschaft eine Verfahrenseinstellung ab. Dies wies immerhin vier Eintragungen wegen Diebstahls, vorsätzlicher Körperverletzung und Sachbeschädigung auf. Zuletzt war er im März 2009 zu einer Jugendstrafe von drei Jahren und vier Monaten wegen schwerer Brandstiftung, Raub, Diebstahl und Körperverletzung verurteilt worden, wobei er die Strafe bis zum letzten Tag absitzen musste. Auch sein Kumpan hatte bereits zwei Eintragungen wegen Diebstahls. Angesichts der schwerwiegenden Unfallfolgen und aufgrund des Geständnisses, sowie der geleisteten Schadenswiedergutmachung hielt der Staatsanwalt bei Roland eine Bewährungsstrafe von sechs Monaten sowie eine Geldauflage von 400 Euro für schuldangemessen. Bei Fabian plädierte er für eine Woche Dauerarrest und eine Geldauflage von 500 Euro. Selbst Verteidiger Helmut Mörtl hielt die geforderte Bewährungsstrafe für angemessen. Ebenso die Jugendrichterin, die zudem die Geldauflage auf 250 Euro reduzierte. Fabian - der ohne Verteidiger erschienen war - hatte an dem einwöchigen Dauerarrest nichts auszusetzen, empfand aber die Geldauflage als zu viel. Er wurde zu einer Woche Probesitzen verurteilt, die 500 Euro blieben ihm erspart.