Vor den Augen der Tochter
Partnerin erstochen: Mordurteil gegen 37-jährigen Neutraublinger
30. November 2022, 17:23 Uhr aktualisiert am 30. November 2022, 17:51 Uhr
Mindestens 24 Mal sticht ein Mann auf seine Lebensgefährtin ein - während deren neunjährige Tochter neben ihr im Bett liegt. Für die brutale Tat ist der 37-Jährige nun in Regensburg verurteilt worden.
Ein 37-Jähriger, der seine Lebensgefährtin vor den Augen ihrer Tochter erstochen hat, ist zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Landgericht Regensburg befand ihn am Mittwoch des Mordes schuldig. Während der Tat lag die 27-Jährige neben ihrer neunjährigen Tochter im Bett.
Es sei eine schockierende Vorstellung, dass ein kleines Mädchen miterleben müsse, wie seine Mutter erstochen wird, sagte der Vorsitzende Richter Michael Hammer nach der Urteilsverkündung. Doch habe die Tat nach rechtlichen Kriterien bewertet werden müssen. Und so stellte die Strafkammer, anders als von Staatsanwaltschaft und Nebenklage gefordert, die besondere Schwere der Schuld nicht fest.
Die Richter sahen die Mordmerkmale der niedrigen Beweggründe und der Heimtücke als gegeben an, nicht aber der Grausamkeit. Zudem ordneten sie die Unterbringung des deutschen Staatsangehörigen in einer Entziehungseinrichtung an. Der Verteidiger hatte auf Totschlag und eine zehnjährige Haftstrafe plädiert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Neben der Tat selber seien deren Vorgeschichte und die Person des Angeklagten berücksichtigt worden, sagte der Vorsitzende Richter. Der psychiatrischen Sachverständigen habe der Angeklagte glaubhaft geschildert, dass es seit einiger Zeit Probleme in der Beziehung gegeben habe, unter anderem weil die Frau mit zwei seiner Cousins Sex und eine Beziehung mit einem Nachbarn begonnen gehabt habe. Der Angeklagte habe seinen Angaben nach an nichts anderes denken können. Es habe Streit gegeben, er habe die Frau geschlagen. Die Frau wiederum habe ihm versichert, sich nicht trennen zu wollen und ihm angeboten, er dürfe sie mit Anrufen kontrollieren.
Der Mann habe der Frau auch gedroht, sie zu töten. Sie habe am Tattag zweimal die Messer in der Küche gezählt. Beim zweiten Mal habe ein Messer gefehlt, was sie sich nicht habe erklären können. Das Messer, so der Richter, hatte der Angeklagte bereits auf dem Schlafzimmerschrank versteckt. Unklar sei unter anderem, ob die Frau sich zur Tochter in das Doppelbett gelegt habe in der Annahme, dass ihr der Mann dann nichts antun würde.
Jedenfalls, davon waren die Richter überzeugt, sei die 27-Jährige zum Tatzeitpunkt arg- und wehrlos gewesen. Deshalb sei die Tat als heimtückisch einzustufen. Der Mann habe die Frau im Bett attackiert. Als sie versucht habe, in Richtung der Tür zu gehen, habe er diese verriegelt und das Licht ausgeschaltet. Beim Versuch, über das Bett in Richtung Fenster zu fliehen, sei die Frau über die Beine ihrer Tochter gestolpert und neben das Bett gefallen, wo ihr der Mann die zahlreichen weiteren Stiche zufügte.
Die Tat habe der Mann nicht begangen, weil sich die Frau habe trennen wollen - sie habe ihm schließlich das Gegenteil versichert. Motiv sei eine narzisstische Kränkung gewesen, aus Sicht des Mannes sei die Frau ungehorsam gewesen und er habe seinen Selbstwert regulieren wollen. Das werteten die Richter als niedrige Beweggründe.
Nach der Tat habe der Mann der Tochter gesagt, dass es ihm leid tue und selbst die Polizei gerufen. Beamte hatten das Kind - ihren Aussagen zufolge völlig versteinert - auf dem Bett vorgefunden.
Zwar habe der Angeklagte die Frau mit einer Vielzahl an Stichen "übertötet", dies jedoch nicht mit dem Ziel, ihr besondere Qualen zuzufügen, hieß es weiter in der Urteilsbegründung. Zur Tatsache, dass das Mädchen die Tat miterleben musste, sagte der Richter. Der Angeklagte habe in seinem Egoismus lediglich seine eigenen Bedürfnisse gesehen und diese über die des Kindes gestellt. Die Tat sei auch Ausdruck der Persönlichkeitsstruktur des Mannes, die er sich selbst nicht ausgesucht habe. Zudem sei der 37-Jährige nicht vorbestraft, habe die Tat gestanden und auf eine Befragung des Mädchens vor Gericht verzichtet.