Dauerparker müssen raus

Parken im Ortskern auf drei Stunden begrenzt


Zukünftig darf auf dem Parkplatz beim Bürger- und Geschäftshaus nur drei Stunden geparkt werden. Mit der Regelung soll Parkplatzengpässen zu Stoßzeiten entgegengewirkt werden. Dauerparker sollen die Parkplätze an der Dorfmühle und beim Fußballplatz nutzen.

Zukünftig darf auf dem Parkplatz beim Bürger- und Geschäftshaus nur drei Stunden geparkt werden. Mit der Regelung soll Parkplatzengpässen zu Stoßzeiten entgegengewirkt werden. Dauerparker sollen die Parkplätze an der Dorfmühle und beim Fußballplatz nutzen.

Von Redaktion Laber

Die maximale Parkdauer auf dem Parkplatz in der Ortsmitte beim Bürger- und Geschäftshaus wird auf drei Stunden begrenzt. Das hat der Marktgemeinderat in seiner Sitzung am Dienstag mehrheitlich beschlossen. Die neue Regelung soll werktags von 7 bis 20 Uhr gelten. In einer Übergangszeit von mehreren Wochen sollen "Parksünder" noch keine Strafzettel erhalten, sondern nur verwarnt werden. Wann die Regelung in Kraft tritt, will die Verwaltung rechtzeitig bekannt geben.

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