Regensburg
Neue Anklage gegen Joachim Wolbergs zugelassen
17. April 2019, 11:37 Uhr aktualisiert am 17. April 2019, 17:59 Uhr
Seit mehr als einem halben Jahr steht er vor Gericht, doch schon wartet der nächste Prozess: Regensburgs suspendierter Oberbürgermeister Wolbergs muss sich einem zweiten Korruptionsverfahren stellen.
Der suspendierte Regensburger Oberbürgermeister Joachim Wolbergs muss sich bald in einem weiteren Prozess verantworten. Das Oberlandesgericht (OLG) Nürnberg hat eine zweite Anklage der Staatsanwaltschaft Regensburg gegen den SPD-Politiker zugelassen, wie es am Mittwoch mitteilte. Die Anklagebehörde wirft Wolbergs in einem weiteren Ermittlungskomplex Vorteilsannahme und Bestechlichkeit vor.
Das Landgericht Regensburg hatte die Anklage im März abgelehnt, weil die Vorwürfe schon im seit Ende September laufenden Prozess wegen Vorteilsannahme und Verstoßes gegen das Parteiengesetz Gegenstand seien. Dagegen hatte die Staatsanwaltschaft Beschwerde eingelegt und nun vom zuständigen Nürnberger Oberlandesgericht Recht bekommen. Bei den Vorwürfen handele es sich um Sachverhalte mit anderen Zeiten, Orten und Personen, hieß es vom OLG.
Demnach besteht der Verdacht, dass der SPD-Ortsverband Stadtsüden von einem Bauunternehmer zwischen 2012 und 2016 finanzielle Zuwendungen in Höhe von gut 160.000 Euro bekam. Der Unternehmer habe sich so die Unterstützung Wolbergs - zunächst als Dritter Bürgermeister, dann als Oberbürgermeister - bei Bauvorhaben sichern wollen.
Im laufenden Verfahren gegen den Politiker vor der Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts geht es unter anderem um die Frage, ob bei der Vergabe eines Bauprojektes an den mitangeklagten Bauunternehmer Volker Tretzel dessen Spenden an die SPD eine Rolle gespielt haben. Das Urteil wird laut Gericht für Ende Juni oder Anfang Juli erwartet. Mit der zweiten Hauptverhandlung vor einem Urteil rechnete der Gerichtssprecher in Regensburg nicht. Wann der neue Prozess starten werde, sei noch unklar.
Wolbergs teilte zur zweiten Anklage mit, dass er die Entscheidung des OLG bedauere, gleichzeitig wies er die Vorwürfe zurück. Im vorliegenden Fall habe es nie einen Tatbestand einer Bestechung und Bestechlichkeit gegeben. Die zweite Anklage der Staatsanwaltschaft bezeichnete er als Verzögerungstaktik. Die Staatsanwaltschaft wolle durch die Trennung der Verfahren offenbar "den Versuch unternehmen, mich über rein zeitliche Abläufe und eintretende materielle Schwierigkeiten ins Abseits zu stellen", so Wolbergs. Allerdings habe die Entscheidung auch einen positiven Aspekt: In einem Hauptverfahren könne er nun ausführlich zu den Vorwürfen gegen ihn Stellung nehmen und seine Sicht der Dinge darstellen.
Neben den zugelassenen prüft das Regensburger Landgericht zwei weitere Anklagen gegen den Politiker, die die Staatsanwaltschaft im Januar und Februar erhoben hatte. Einmal geht es um Vorteilsannahme in drei Fällen, einmal um Bestechlichkeit. Dabei soll auch ein drittes Bauunternehmen involviert sein. Sollten die Anklagen zugelassen werden, könnte man sie dem Gericht nach gemeinsam mit der neuen Anklage in einer Hauptverhandlung verbinden.
Hier sehen Sie die Erklärung von Joachim Wolbergs im Original: