Die vergessene LSG-Befreiung

Nächste Episode im Hickhack um eine Feuerwehrsirene


Der Sirenenmast im Landschaftsschutzgebiet. Um ihn zu errichten, brauchte es keine Genehmigung; um ihn stehen zu lassen, muss nachträglich eine Befreiung erfolgen, bestätigt Bürgermeisterin Elisabeth Kerscher.

Der Sirenenmast im Landschaftsschutzgebiet. Um ihn zu errichten, brauchte es keine Genehmigung; um ihn stehen zu lassen, muss nachträglich eine Befreiung erfolgen, bestätigt Bürgermeisterin Elisabeth Kerscher.

Die Gemeinde Wiesent hat für den Standort des neuen Sirenenmasten an der Frauenzeller Straße nachträglich eine Herausnahme aus dem Landschaftsschutzgebiet beantragen müssen. Momentan wird aber schon wieder gebaut: Ein provisorischer Mobilfunkmast soll auf dem selben Grundstück entstehen. Im Dorf kursieren Gerüchte.

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