Bestattungen Straubing-Bogen
Leichenhäuser und Trauerhallen bleiben geschlossen
22. April 2020, 12:18 Uhr aktualisiert am 11. April 2023, 16:47 Uhr
![Es gelten strenge Regeln für Bestattungen. (Symbolbild)](https://cdn.idowa.de/imgs/04/5/6/4/2/5/9/tok_1a4b78865ce849e133ebc2e0dae65ad8/w800_h450_x800_y450_61e61ba5-3eec-4bf8-b76b-5be27843875f_1-dfb91ee0727d0a7c.jpg)
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Es gelten strenge Regeln für Bestattungen. (Symbolbild)
Der Landkreis Straubing-Bogen hat die Allgemeinverfügung in Bezug auf Bestattungen verlängert.
Die Allgemeinverfügung betrifft die Schließung von Leichenhäusern und Trauerhallen - diese gilt nun bis 3. Mai. Bestattungen dürfen ausschließlich unter Beachtung folgender Kriterien durchgeführt werden:
• Die Trauergesellschaft umfasst nur den engsten Kreis.
• Die Teilnehmerzahl beträgt exklusive der Bestattungsmitarbeiter und des Pfarrers maximal 15 Personen.
• Eine Bekanntmachung des Bestattungstermins in der Presse oder in sonstiger Weise muss unterbleiben.
• Die Teilnahme von Personen mit Fieber oder Symptomen einer Atemwegsinfektion ist nicht zulässig.
• Erd- und Urnenbestattungen dürfen nur noch am Grab durchgeführt werden.
• Die teilnehmen Personen haben einen Abstand von 1,5 Meter zueinander einzuhalten.
• Mikrofone sind lediglich von einer Person zu benutzen und anschließend zu desinfizieren.
• Erdwurf und Weihwassergaben am offenen Grab sowie am aufgebahrten Sarg sind nicht zulässig.
• Offene Aufbahrungen sind nicht zulässig.
• Soweit die Möglichkeit besteht, ist ein Handdesinfektionsmittelspender sichtbar aufzustellen.