Glosse

kreis & quer

Landkreis-Kolumne: Vornamen


Das geht auf gar keinen Fall: So lautete einst die Auskunft, als man im Pass gerne den zweiten und den dritten Vornamen in der richtigen Reihenfolge stehen haben wollte statt in der falschen. Leider hatte aber irgendein Depp den dritten als zweiten und den zweiten als dritten in die Geburtsurkunde eingetragen. Heute? Kein Problem. Sogar der erste Vorname dürfte laut Gesetz seit November verlegt werden.

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