Geflügelpest
Landkreis Kelheim jetzt größtenteils Risikogebiet
10. März 2021, 17:22 Uhr aktualisiert am 10. März 2021, 17:22 Uhr
Die Geflügelpest breitet sich in Bayern und Deutschland weiterhin aus, im Freistaat sind bisher 24 Fälle amtlich festgestellt worden. Um eine weitere Ausbreitung zu verhindern, hat nun auch der Landkreis Kelheim reagiert und weitere Schutzmaßnahmen angeordnet.
Laut Mitteilung des Kelheimer Landratsamts geht das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) in seiner aktuellen Risikobewertung davon aus, dass Haltungen in Geflügelpest-Risikogebieten ein besonders hohes Risiko für den unmittelbaren oder mittelbaren Eintrag der Seuche über Wasservögel tragen. Die Regierung von Niederbayern und das Landratsamt Kelheim sehen deshalb weitere Sicherheitsmaßnahmen als erforderlich an.
Per Allgemeinverfügung vom 10. März werden daher im gesamten Landkreis Kelheim und darüber hinaus zahlreiche Gemarkungen zum Geflügelpest-Risikogebiet erklärt. Unter anderem sind die Gemarkungen Abensberg, Bad Gögging, Kelheim, Kapfelberg, Langquaid, Neustadt a.d. Donau, Riedenburg, Straubing, Volkenschwand und Weltenburg betroffen. Alle inbegriffenen Regionen sehen Sie auf der folgenden Karte oder unter diesem Link.
Aufstallung im Risikogebiet angeordnet
Für alle privaten und gewerblichen Geflügelhalter, die Hühner, Truthühner, Laufvögel, Enten, Gänse oder ähnliche Vögel halten und sich in einem ausgewiesenen Risikogebiet befinden, wird eine Aufstallung des Geflügels angeordnet. Das heißt, die Tiere müssen in geschlossenen Ställen oder in nach oben und seitlich gesicherten Abdeckungen untergebracht werden.
Hat ein Halter im Risikogebiet bis zu 100 Stück Geflügel, muss er laut Geflügelpest-Verordnung die Anzahl der pro Werktag verendeten Tiere aufzeichnen. Bei einem Bestand bis einschließlich 1.000 Tiere müssen zudem ergänzende Aufzeichnungen über die Gesamtzahl der gelegten Eier pro Bestand und Werktag gemacht werden.
Die bereits bisher für den ganzen Landkreis geltenden Schutzmaßnahmen gelten weiterhin. Eine Ansteckung des Menschen über Wildvögel oder deren Ausscheidungen ist nach dem bisherigen Kenntnisstand noch nicht bekannt. Der Wortlaut der Allgemeinverfügung kann im Amtsblatt Nr. 16 des Landkreises Kelheim unter www.landkreis-kelheim.de/amtsblatt eingesehen werden.