Ab 2. November
Kostenlose Schnelltests im Landkreis-Testzentrum Regensburg
29. Oktober 2021, 14:19 Uhr aktualisiert am 29. Oktober 2021, 14:19 Uhr
Eltern mit "Schnupfenkindern", Angehörige von Menschen, die in Pflegeeinrichtungen wohnen, und andere Menschen mit Anspruch auf einen Antigenschnelltest können ab 2. November ins Testzentrum des Landkreises Regensburg kommen.
Das Angebot kostenfreier Antigenschnelltests bezieht sich laut Pressemitteilung des Landratsamts auf das Testzentrum in der Altmühlstraße 1 direkt neben dem Landratsamt. Anspruch auf eine kostenlose Testung haben demnach Kinder bis maximal drei Monate nach dem zwölften Geburtstag, Menschen, die sich aus medizinischen Gründen generell nicht gegen SARS-CoV-2 impfen lassen können oder sich deshalb in den letzten drei Monaten vor der Testung nicht impfen lassen konnten, Probanden bei klinischen Studien zur Wirksamkeit von Corona-Impfstoffen, Besucher von stationären Pflegeeinrichtungen, ambulanten Pflegediensten oder stationären Einrichtungen für Menschen mit Behinderung sowie Beschäftigte in Pflegeeinrichtungen, Kliniken, Obdachlosenunterkünften oder ähnlichen Einrichtungen.
Explizit gilt das Angebot des Landkreis-Testzentrums auch für die sogenannten "Schnupfenkinder" mit leichten Symptomen, die auf eine Corona-Infektion hindeuten könnten. Außerdem haben bis zum 31. Dezember 2021 Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr einen Anspruch auf eine Testung.
Die jeweiligen Nachweise zum Anspruch sind vom Testwilligen mitzubringen. Es werden auch weiterhin kostenlose PCR-Tests angeboten. Dies gilt für Kontaktpersonen von Corona-positiven Patienen oder Menschen, die zur Beendigung einer Quarantäne einen Testnachweis brauchen, für Nutzer, die von der Corona Warn-App oder LUCA APP gewarnt wurden, für Menschen, die in den letzten 14 Tagen in einer Einrichtung mit akutem Ausbruchgeschehen waren oder sind, Menschen in Pflegeeinrichtungen, Kliniken oder ambulante Pflegediensten, in denen eine Reihentestung angefordert wurde sowie Menschen, die in einer Pflegeeinrichtung oder Einrichtung für Menschen mit Behinderung arbeiten. Auch hier sind entsprechende Nachweise zur Testung mitzubringen.
Die kommunalen Testzentren bieten nur kostenlose Testungen für die genannten Personengruppen an. Kostenpflichtige Testungen für all jene, die keinen Anspruch auf kostenfreie Test haben, werden weiterhin bei Hausärzten, in Apotheken oder auch an privaten Testzentren angeboten.
Termine für Schnell- und PCR-Tests können über die Homepage des Landkreises Regensburg gebucht werden. Die Öffnungszeiten des Testzentrums sind ab 2. November von Montag bis Freitag jeweils von 13 bis 18 Uhr und zusätzlich samstags von 9 bis 13 Uhr.