Verfassungsgericht fehlt Gesetzgebungskompetenz

Kein Volksbegehren Mietenstopp

Verfassungsgericht stoppt Volksbegehren gegen zu hohe Wohnkosten


In Regensburg stagniert das Preisniveau der Mieten momentan. Man kann aber nicht von einer Beruhigung sprechen.

In Regensburg stagniert das Preisniveau der Mieten momentan. Man kann aber nicht von einer Beruhigung sprechen.

Die Initiatoren des Volksbegehrens "# 6 Jahre Mietenstopp" machten sich am 9. Oktober letzten Jahres recht optimistisch auf den Weg. Sechs Jahre lang sollte es für 162 bayerische Städte und Gemeinden, bei denen die Preislage besonders angespannt ist, keine Mieterhöhungen mehr geben. Doch nach Einschätzung des Bayerischen Verfassungsgerichtshof in München hat der Freistaat hier keine Gesetzgebungskompetenz. Das Volksbegehren ist damit aufgehoben worden - zumindest vorerst.

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