Verfassungsgericht fehlt Gesetzgebungskompetenz
Kein Volksbegehren Mietenstopp
19. Juli 2020, 16:14 Uhr aktualisiert am 19. Juli 2020, 17:02 Uhr
Von
Michael Bothner
Die Initiatoren des Volksbegehrens "# 6 Jahre Mietenstopp" machten sich am 9. Oktober letzten Jahres recht optimistisch auf den Weg. Sechs Jahre lang sollte es für 162 bayerische Städte und Gemeinden, bei denen die Preislage besonders angespannt ist, keine Mieterhöhungen mehr geben. Doch nach Einschätzung des Bayerischen Verfassungsgerichtshof in München hat der Freistaat hier keine Gesetzgebungskompetenz. Das Volksbegehren ist damit aufgehoben worden - zumindest vorerst.
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