Regensburg
Jetzt klagt das DEZ und gewinnt
7. Mai 2020, 17:29 Uhr aktualisiert am 7. Mai 2020, 17:29 Uhr
Von
Vanessa Brand
Nur Betreiber dürfen klagen, keine Einzelhändler. So lautete die neueste Regelung in der dritten Infektionsschutzverordnung am vergangenen Montag. Von diesem Recht machte der Betreiber des Donau-Einkaufszentrums dann auch gleich Gebrauch und reichte Klage beim Verwaltungsgericht Regensburg ein. Das Ergebnis am Dienstagabend: Geschäfte mit unter 800 Quadratmetern Verkaufsfläche dürfen doch öffnen. Und das noch vor Montag, 11. Mai.
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