Straubing/Deggendorf

Iraker (21) vergewaltigte 17-Jährige nach dem Gäubodenfest: "Ich habe eine Schandtat begangen"


Der Angeklagte und sein Strafverteidiger. (Foto: Harald Keller)

Der Angeklagte und sein Strafverteidiger. (Foto: Harald Keller)

Von hk

Seit Donnerstag muss sich ein 21-jähriger Flüchtling und Asylsuchender aus dem Irak vor der 1. Großen Strafkammer des Deggendorfer Landgerichts wegen Vergewaltigung in zwei Fällen verantworten.

Eine der Taten soll sich am 27. Juli vorigen Jahres gegen Mitternacht in Deggendorf in der Nähe des Westlichen Stadtgrabens, vermutlich im Bereich der Kreuzung zwischen der Lateinschul- und Westlichen Zwingergasse zugetragen haben, die andere in Straubing. Dort soll der Angeklagte am 14. August während des Gäubodenfestes gegen 23.40 Uhr ein 17-jähriges Mädchen in der Gartenstraße vergewaltigt haben, das dort auf einen Bus gewartet hatte, um nach Hause zu fahren.



Nach der Anklageschrift sollte der Iraker die aus München stammende Frau angesprochen und zum Oralverkehr aufgefordert haben. Im Bereich des Parkplatzes der ehemaligen Norma soll er die Frau gewaltsam zu Boden gestoßen und sie dann zum Oralverkehr gezwungen haben, um sie im Anschluss daran zu vergewaltigen. Auf Nachfragen der Verhandlungsführerin, Landgerichts-Vizepräsidentin Gisela Schwack sowie von Staatsanwalt Wunderer und Verteidiger Vaitl stellte sich dann jedoch ein ganz anderer Sachverhalt heraus. Danach hatte der Iraker, der in einer Wallersdorfer Flüchtlingsunterkunft wohnt, die Frau auf einem nächtlichen Spaziergang in Deggendorf kennengelernt. Die Frau habe, genau wie er, reden wollen. Deshalb habe er in einer Tankstelle für jeden einen Sechserpack Bier gekauft, das dann in einem nahe gelegenen Park getrunken worden sei.

Anklagepunkt im Fall Deggendorf nicht bestätigt

Auch über Sex sei gesprochen worden, weil die Frau zu ihm nach Hause gewollt habe, was wegen seiner Unterkunft, in der noch drei andere Männer im gleichen Zimmer wohnen, nicht gegangen sei. Die Frau, die immer von Drogen gesprochen habe, so der Iraker zum Gericht, habe Sex gewollt, er aus Angst vor Geschlechtskrankheiten aber nicht. Deshalb habe die Frau von sich aus den Oralverkehr vollzogen, ohne dass er sie geschlagen oder gezwungen hätte. Er habe die Frau sehr höflich behandelt, behauptete der Angeklagte. "Als die Frau mich gepackt hatte, um mich zu küssen, und immer wieder von Drogen sprach, habe ich gemerkt, dass die nicht normal ist." Nach den Untersuchungsergebnissen stammten die DNA-Spuren an den Genitalien des angeblichen Opfers nicht vom Angeklagten.
Nach einer Besprechung kamen Kammer, Staatsanwaltschaft, Verteidigung und Nebenklage überein, diesen Anklagepunkt fallen zu lassen, nicht zuletzt auch, weil sich die Aussagen der Zeugen als zu widersprüchlich herausgestellten.

Zum Straubinger Fall befragt, gab der Angeklagte alles unumwunden zu, obwohl er nach vier Maß Bier und sieben Schnäpsen alles nur noch verschwommen in Erinnerung habe. Erinnern konnte sich der junge Mann nur noch an Umarmungen und Küssen, die das Mädchen nicht wollte, und gegen die es sich wehrte. Er habe sie festgehalten und zu Boden gezwungen. Weiter erinnern konnte sich der Angeklagte, dass das Mädchen immer vom Bus gesprochen habe, und dass es zu seinen Eltern müsse.

"Mein Vater würde mich für diese Schandtat töten"

Der Angeklagte drückte seine Scham über die Tat aus. Als Rechtsanwalt Vaitl seinem Mandanten die Frage stellte: "Was würde Ihr Vater tun, wenn er wüsste, was in Straubing passiert ist?", sagte der Angeklagte: "Er würde mich töten, weil ich eine Schandtat begangen habe." Es tue ihm sehr leid, beteuerte der Mann, weil er selber fünf Schwestern habe und erklärte: "Ich bin nicht nach Deutschland gekommen, um Straftaten zu begehen, sondern um dem Krieg zu entkommen." Der aus Bagdad stammende Angeklagte wurde bei der Explosion von zwei Autobomben durch Splitter am ganzen Körper, auch am Kopf, verletzt. Wie sich weiter herausstellte, wollte der Mann vom Gäubodenfest zum Bahnhof gehen und wurde dabei von Passanten durch die Gartenstraße geschickt.

Nach diesem Sachstand kamen die Beteiligten überein, auf weitere Gutachten verzichten zu können. weil nach vier Maß Bier und sieben Schnäpsen von einer eingeschränkten Steuerungsfähigkeit beim Angeklagten ausgegangen werden müsse. Ursprünglich waren vier Verhandlungstage angesetzt, durch die neue Sachlage sind nur noch zwei nötig. Am Donnerstag soll bereits das Urteil fallen.