Neue Corona-Allgemeinverfügung
Hier gelten in Regensburg jetzt Maskenpflicht und Alkoholverbot
8. März 2021, 18:04 Uhr aktualisiert am 8. März 2021, 18:04 Uhr
Aufgrund des in den letzten Tagen sprunghaft gestiegenen Sieben-Tages-Inzidenzwerts in der Domstadt hat die Stadt Regensburg eine neue Allgemeinverfügung in Kraft gesetzt. Sie beinhaltet eine Maskenpflicht und ein Alkoholkonsumverbot an verschiedenen öffentlichen Orten.
Laut Pressemitteilung der Stadt werden im Stadtgebiet Regensburg "zentrale Begegnungsflächen in der Innen-stadt beziehungsweise sonstige öffentliche Orte unter freiem Himmel, an denen sich Menschen entweder auf engem Raum oder nicht nur vorübergehend aufhalten", mit einer Maskenpflicht versehen. Dazu gehören Fußgängerzonen, Plätze, einzelne Gassen und Brücken im gesamten Innenstadtbereich. Unter anderem sind weiterhin die Maximilianstraße, der Kohlenmarkt, der Domplatz, der Neupfarrplatz, der Haidplatz und die Steinerne Brücke inbegriffen.
Wo ab 9. März überall Maskenpflicht gilt, entnehmen Sie dieser Karte:
Quelle: Stadt Regensburg
Ferner hat die Stadt entschieden, in weiten Teilen der zentralen und nördlichen Innenstadt ein Alkoholkonsumverbot in der Öffentlichkeit umzusetzen. Hierunter fällt die gesamte Altstadt wie auch der Stadtteil Stadtamhof und die beiden großen Inseln am Zusammenfluss von Donau, Regen und Laaber.
Den genauen Gültigkeitsbereich entnehmen Sie dieser Karte:
Quelle: Stadt Regensburg