Landkreis Straubing-Bogen

Geflügelpest: Weiterhin Stallpflicht


Wie das Landratsamt Straubing-Bogen mitteilt, kann der Sperrbezirk um den von der Geflügelpest betroffenen Betrieb im Ortsteil Greißing, Stadt Geiselhöring, frühestens ab dem 12. März 2017 wieder aufgehoben werden.

Wie das Landratsamt Straubing-Bogen mitteilt, kann der Sperrbezirk um den von der Geflügelpest betroffenen Betrieb im Ortsteil Greißing, Stadt Geiselhöring, frühestens ab dem 12. März 2017 wieder aufgehoben werden.

Von Redaktion idowa

Wie das Landratsamt Straubing-Bogen mitteilt, kann der Sperrbezirk um den von der Geflügelpest betroffenen Betrieb im Ortsteil Greißing, Stadt Geiselhöring, frühestens ab dem 12. März 2017 wieder aufgehoben werden. Der Sperrbezirk umfasst einen Radius von 3 Kilometern.

Das Beobachtungsgebiet im Radius von 10 Kilometern kann frühestens ab dem 21. März 2017 wieder aufgehoben werden. Zum gegebenen Zeitpunkt wird das Landratsamt die Aufhebungen über die Internetseite des Landkreises sowie über die örtlichen Tageszeitungen bekannt geben. Von einer künftigen Aufhebung des Sperrbezirkes und des Beobachtungsgebietes bleibt die allgemeine Stallpflicht unberührt. Diese gilt unabhängig davon weiter. Gleiches gilt für das Verbot von Geflügelmärkten und -ausstellungen.