Landgericht Regensburg

Freispruch im Neutraublinger Vergewaltigungsprozess

In dubio pro reo: Das Landgericht Regensburg konnte das Geschehen in der Neutraublinger Wohnung wegen Widersprüchen in den Zeugenaussagen nicht nachvollziehen.


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Der Angeklagte muss für die erlittene U-Haft entschädigt werden, urteilte das Landgericht am Freitag.

War es nur ein Seitensprung im Alkoholrausch, so wie der 39-jährige Angeklagte von Anfang an beteuert hatte? Die Neutraublingerin und ihr Lebensgefährte, die im Juli 2023 eine Vergewaltigung erlebt haben wollen, konnten Landrichter Alexander Guth jedenfalls nicht überzeugen: Zu viele unauflösbare Widersprüche hatten sich in ihren Aussagen gehäuft.

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