Straubing
Dr. Wolfgang Schaaf als Versorgungsarzt berufen
29. März 2020, 17:24 Uhr aktualisiert am 11. April 2023, 20:19 Uhr
Oberbürgermeister Markus Pannermayr und Landrat Josef Laumer haben Dr. Wolfgang Schaaf als Versorgungsarzt für Straubing und den Landkreis Straubing-Bogen berufen. Das gab die Stadt am Sonntag bekannt.
Laut Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration sowie des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege vom Donnerstag ist zur Aufrechterhaltung der ärztlichen Versorgung der Bevölkerung im Zuge der Bekämpfung der Corona-Pandemie in jedem Landkreis und in jeder kreisfreien Stadt bei der Führungsgruppe Katastrophenschutz (FüGK) ein Versorgungsarzt einzusetzen. Dieser wird vom Landrat oder Oberbürgermeister ernannt.
Der Versorgungsarzt hat insbesondere die Aufgabe, eine ausreichende Versorgung im jeweiligen Zuständigkeitsbereich mit ärztlichen Leistungen und entsprechender Schutzausrüstung zu planen und zu koordinieren, soweit dies bei der Bewältigung des Katastrophenfalles erforderlich ist. Dazu bündelt er auch entsprechende Ressourcen und legt im Bedarfsfall auch einzelne Schwerpunktpraxen fest.
Oberbürgermeister Markus Pannermayr und Landrat Josef Laumer haben für diese Aufgabe Dr. Wolfgang Schaaf berufen. Dr. Schaaf, ehemaliger leitender Oberarzt am Klinikum St. Elisabeth, ist Mitglied in diversen Gremien sowie Mandatsträger in der Ärztekammer und damit gut vernetzt.
Als sein Stellvertreter fungiert Johann Ertl, Facharzt für Allgemeinmedizin und Vorsitzender des ärztlichen Kreisverbandes mit besten Kenntnissen der örtlichen ambulanten Versorgungsstrukturen. Beide sind zusammen für den Bereich von Stadt und Landkreis zuständig. Die niedergelassenen Ärzte im Bereich der Stadt Straubing und des Landkreises Straubing-Bogen wurden bereits per Rundschreiben informiert.
Zunächst wird der Versorgungsarzt, dem auch ein Arbeitsstab der KVB und der ärztlichen Kreisverbände zugeordnet wird, eine Standort-Analyse durchführen und eine Arbeitsstruktur aufbauen. Eine der ersten Aufgaben wird die Einrichtung einer Schwerpunktpraxis für die Untersuchung und Behandlung von COVID-19-Patienten und die Rekrutierung des hierfür erforderlichen Personals sein.
Weitere konkrete Maßnahmen für Stadt und Landkreis werden aus der Standortanalyse abgeleitet. Die hierfür notwendigen Anordnungen zur Umsetzung der Planung und Koordinierung durch den Versorgungsarzt trifft der jeweilige Landrat beziehungsweise der jeweilige Oberbürgermeister als Leiter der örtlichen Katastrophenschutzbehörde.