Stichtag: 31. März
Die Ausgleichsabgabe wird fällig
8. März 2019, 16:28 Uhr aktualisiert am 8. März 2019, 16:28 Uhr
Der 31. März ist der Stichtag für die Ausgleichsabgabe. Diese müssen alle Arbeitgeber mit mindestens 20 Arbeitsplätzen bezahlen, wenn sie die Beschäftigungsquote von fünf Prozent für behinderte Menschen nicht erfüllen. Das teilt das Inklusionsamt des Zentrums Bayern Familie und Soziales (ZBFS) mit. Monatlich beträgt die Ausgleichsabgabe zwischen 125 und 320 Euro pro unbesetztem Pflichtarbeitsplatz.
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