Gelbe Tonne
Bürgerbegehren ist laut Landratsamt unzulässig
15. November 2022, 18:28 Uhr aktualisiert am 15. November 2022, 18:28 Uhr
![Der Kreisausschuss soll entscheiden, ob das Bürgerbegehren der CSU und JU zugelassen wird.](https://cdn.idowa.de/imgs/04/1/2/4/9/6/5/9/tok_7e1aec9822fd248b228dac1b8a8826fc/w800_h450_x800_y450_11605653-1fb1-4e1a-8102-7d508e9b09d9_1-22fa2d6f9c4006cc.jpg)
Caroline Seidel/dpa
Der Kreisausschuss soll entscheiden, ob das Bürgerbegehren der CSU und JU zugelassen wird.
Von
Maximilian Eibl
Die Kommunalabteilung des Landratsamts Regensburg hält das Bürgerbegehren zur Gelben Tonne für rechtlich unzulässig. Die CSU, Initiatorin des Begehrens, widerspricht.
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