Gelbe Tonne
Bürgerbegehren ist laut Landratsamt unzulässig
15. November 2022, 18:28 Uhr aktualisiert am 15. November 2022, 18:28 Uhr
Von
Maximilian Eibl
Die Kommunalabteilung des Landratsamts Regensburg hält das Bürgerbegehren zur Gelben Tonne für rechtlich unzulässig. Die CSU, Initiatorin des Begehrens, widerspricht.
Jetzt weiterlesen mit
- alle Artikel auf idowa.de in voller Länge und deutlich weniger Werbung
- als Abonnent unterstützen Sie Journalismus in Ihrer Region
- einen Monat für 0,99 Euro testen, danach 9,90 Euro im Monat
Bereits Abonnent? Hier anmelden