Hauptzollamt Regensburg

Aufgepasst! Das sind die neuen Betrugsmaschen


Betrugsmaschen gibt es viele. Das Hauptzollamt Regensburg informiert über drei aktuelle Maschen (Symbolbild).

Betrugsmaschen gibt es viele. Das Hauptzollamt Regensburg informiert über drei aktuelle Maschen (Symbolbild).

Von Redaktion idowa

Immer wieder versuchen Betrüger, an Geld zu kommen. Das Hauptzollamt Regensburg warnt davor und stellt die einzelnen Betrugsmaschen vor.

E-Mail

Aktuell häufen sich beim Hauptzollamt Regensburg Hinweise, dass betrügerische E-Mails mit der Absenderadresse eines Postdienstleisters in Umlauf sind. Per E-Mail werden Zahlungen von Zoll und Steuern unter Nutzung von anonymen Prepaid-Zahlungsdienstleistern angefordert. Der Betreff der E-Mails lautet "Fwd: Paketbenachrichtigung: REGIONAL CUSTOMS DI-RECTORATE", die angegebene Paketverfolgungsnummer lautet immer "RS20201990654791". Die deutsche Zollverwaltung fordert niemals die Zahlung von Einfuhrabgaben über Prepaid-Zahlungsdienstleister an.

Anrufe (Spoofing)

Zurzeit werden gehäuft Personen in der gesamten Bundesrepublik von Betrügern angerufen, die für ihre Bandansage mit Zahlungsaufforderung den Telefonnummernblock (0711 922-XXXX) des Hauptzollamts Stuttgart nutzen. In der betrügerischen Bandansage wird dem Anrufer suggeriert, dass ein Vollstreckungsbeschluss des Zolls vorliege und die Angerufenen zur Abwehr eines Gerichtsverfahrens Zahlungen auf ein Treuhandkonto leisten sollen. Der Zoll bedient sich, auch in seinen Vollstreckungsaufträgen, niemals solcher Bandansagen.

Briefpost

In den vergangenen Wochen hatten sich mehrere Personen, insbesondere in Hamburg, gemeldet und berichtet, dass sie per Post von einer angeblichen Rechtsanwaltskanzlei darüber informiert worden seien, sie hätten im Ausland im Lotto gewonnen. Die Gelder könnten aber noch nicht ausgezahlt werden, da beim Zoll noch "Transferabgaben" gezahlt werden müssten. Die Anrufer berichteten, dass ihnen zusammen mit dem Rechtsanwaltsanschreiben ein ent-sprechender Brief vom Zoll, mit angeblich korrektem Briefkopfangaben, vorgelegt wurde. Da in der Regel keine Zollabgaben auf Bargeldimporte erhoben werden, sollten derartige Auf-forderungen gemeinsam mit dem Zoll auf ihre Richtigkeit geprüft werden. Seien Sie achtsam, vor allem, wenn Sie aktuell eine Paketsendung erwarten sollten und wen-den Sie sich bitte bei Eingang dubioser Anrufe, Briefe oder E-Mails an ihr zuständiges Hauptzollamt oder jede andere Dienststelle des Zolls oder der Polizei.

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