Teisnach/Regen

Kanuverordnung am Regen bleibt unverändert

Gewerbliche Bootstouren müssen behördlich angemeldet und genehmigt werden


Trotz unterschiedlicher Interessensgruppen: Beim Thema Kanuverordnung waren sich die Teilnehmer des Fachgespräches am Mittwoch einig.

Trotz unterschiedlicher Interessensgruppen: Beim Thema Kanuverordnung waren sich die Teilnehmer des Fachgespräches am Mittwoch einig.

Von Redaktion Viechtach

Vor allem im trockenen Sommer 2018 wurden die laut bestehender Kanuverordnung für den Schwarzen Regen im Abschnitt von Raithsäge bis Schnitzmühle erforderlichen Mindestpegelstände fürs Bootfahren kaum mehr erreicht - der Viechtacher Anzeiger hatte berichtet.

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