Geflügelpest im Landkreis Regen

Aufstallungspflicht in bestimmten wassernahen Bereichen


500 Meter links und rechts des Schwarzen Regens muss das Geflügel in den Ställen bleiben, um eine Ausbreitung zu verhindern.

500 Meter links und rechts des Schwarzen Regens muss das Geflügel in den Ställen bleiben, um eine Ausbreitung zu verhindern.

Das Landratsamt Regen hat am Dienstag eine Allgemeinverfügung erlassen - diesmal ging es ausnahmsweise nicht um Corona, sondern um die Geflügelpest.

Jetzt weiterlesen mit

  • alle Artikel auf idowa.de in voller Länge und deutlich weniger Werbung
  • als Abonnent unterstützen Sie Journalismus in Ihrer Region
  • einen Monat für 0,99 Euro testen, danach 9,90 Euro im Monat