Ein besonderes Ehrenamt

Straubing sucht noch Jugendschöffen


Zahlreiche Straubinger haben ihr Interesse am Schöffenamt im Amtsgerichtsbezirk Straubing bekundet und sich beworben. Für das Jugendschöffenamt werden aber noch Bewerbungen entgegengenommen. Die Frist endet am 5. März.

Das Schöffenamt sei gut nachgefragt, sagt Simon Wagner vom Büro des Oberbürgermeisters mit Blick auf die inzwischen zahlreich eingegangenen Bewerbungen. Nur bei den Jugendschöffen könnten es noch mehr sein. Sie wirken bei den Strafverfahren des Jugendschöffengerichtes am Amtsgericht Straubing sowie bei der Jugendkammer beim Landgericht Regensburg mit.

Personen mit Kontakt zur Jugendarbeit erwünscht

Hier seien insbesondere Personen erwünscht, die Kontakt zur Jugendarbeit haben, also über besondere erzieherische und soziale Fähigkeiten verfügen, sagt Wagner. Ansonsten gilt für sie wie für alle anderen Schöffen: Sie müssen die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und die deutsche Sprache beherrschen, zu Beginn der Amtsperiode am 1. Januar 2024 zwischen 25 und 70 Jahre alt und straffrei sein.

40 Haupt- und Ersatzschöffen benötigt das Amtsgericht Straubing - jeweils die Hälfte für das Jugendschöffengericht und das Erwachsenenschöffengericht. Zwei ehrenamtliche Richter sitzen den Berufsrichtern bei und haben bei der Urteilsfindung gleichberechtigtes Stimmrecht. Ihre Amtszeit beträgt fünf Jahre. Die Schöffen stammen aus dem gesamten Amtsgerichtsbezirk - nicht nur aus Straubing, sondern auch aus dem Landkreis. Jede Kommune ist aufgerufen, eigene Bewerber zu melden.

Bewerbungen sind noch bis Sonntag möglich. Bewerbungsunterlagen können heruntergeladen werden, ein entsprechendes Formular findet sich auf der Webseite der Stadt. Straubinger können ihre Unterlagen in den Briefkasten der Stadt werfen.

Wie geht es dann weiter? Die bei der Stadt eingegangenen Bewerbungen werden von der Verwaltung geprüft und an die Stadtratsfraktionen weitergeleitet, die ein Vorschlagsrecht entsprechend ihrer Stärke im Stadtrat haben. Über die Aufnahme in die Vorschlagslisten für Erwachsenen- und Jugendschöffen entscheidet dann (voraussichtlich am 2. Mai) der Stadtrat mit einer Zweidrittel-Mehrheit. Für beide Listen gilt: Sie sollen sämtliche Bevölkerungsgruppen nach Alter, Geschlecht, Beruf und sozialer Stellung angemessen berücksichtigen.

Endgültige Entscheidung trifft der Wahlausschuss

Nach der Abstimmung werden die Vorschlagslisten im Sinne der Transparenz eine Woche lang öffentlich ausgelegt, in dieser Zeit kann Einspruch gegen Bewerber eingelegt werden. Danach gehen die Listen weiter an das Amtsgericht Straubing.

Die abschließende Wahl der Schöffen obliegt einem neunköpfigen Wahlausschuss, der beim Amtsgericht zusammentritt. Dieser entscheidet auch über Einsprüche gegen die Vorschlagsliste.