Kassengesetz verunsichert
Mit Bon-Pflicht verzettelt?
16. Dezember 2019, 18:28 Uhr aktualisiert am 16. Dezember 2019, 18:28 Uhr
![Kassenbelege müssen ab dem 1. Januar ausgegeben werden. Straubinger sind wenig begeistert.](https://cdn.idowa.de/imgs/04/1/3/8/7/8/6/1/tok_065e1e2d1f1648abf6344d624810a81b/w800_h450_x800_y450_a652fa01-d5e6-43dc-8014-f1d3baec1e44_1-aea0ffbfbe1a57d0.jpg)
Jens Kalaene/dpa
Kassenbelege müssen ab dem 1. Januar ausgegeben werden. Straubinger sind wenig begeistert.
Von
Lena Seidenader
Den Kassenbon nehmen Kunden vor allem bei Cent-Beträgen nur selten mit: "Brauch ich nicht." Doch das Kassengesetz soll Manipulationen an digitalen Kassendaten mit einer zertifizierten Technischen-Sicherheits-Einrichtung verhindern. Dazu zählt auch, dass Kassenbelege ab dem 1. Januar ausgegeben werden müssen. Fachgeschäfte und Festwirte sind von der Pflicht wenig begeistert.
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