Schutzgebiete

Keine Freiflächen-PV in Straubings Öberauer Schleife und Gollau

Landschaftsschutzgebiet Bayerischer Wald: Umweltausschuss und Naturschutzbeirat stimmen einer Änderung der Verordnung zu. Sie soll den Bau von Freiflächen-PV in naturschutzfachlich unproblematischen Gebieten erleichtern.


In den rot markierten Bereichen von Öberauer Schleife (l.) und Gollau (r.) sind keine Photovoltaik-Freiflächen-Anlagen erlaubt.

In den rot markierten Bereichen von Öberauer Schleife (l.) und Gollau (r.) sind keine Photovoltaik-Freiflächen-Anlagen erlaubt.

Grundsätzlich positiv schätzt das Straubinger Umweltamt eine Änderung der Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet (LSG) Bayerischer Wald ein. Mit ihr soll es künftig einfacher sein, Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen zu errichten - auf naturschutzfachlich unproblematischen Teilflächen. Umweltausschuss und Naturschutzbeirat stimmten am Montagnachmittag der Änderung zu.

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