Aus dem Jugendschöffengericht

Drogen-Dealer griff zum Messer

20-jähriger Syrer wegen Handels mit Betäubungsmitteln und Körperverletzung verurteilt


Das Jugendschöffengericht wählte den Mittelweg und verurteilte ihn zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und vier Monaten.

Das Jugendschöffengericht wählte den Mittelweg und verurteilte ihn zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und vier Monaten.

Gleich mit zwei Anklagesätzen sah sich am Donnerstag ein 20-jähriger Flüchtling aus Syrien, der in Straubing lebte, vor dem Jugendschöffengericht unter Vorsitz von Richter Christian Ehrl konfrontiert. Die Staatsanwaltschaft legte ihm unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln, Beihilfe hierzu und gefährliche Körperverletzung zur Last. Am Ende kam er noch glimpflich davon.

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