Amtsgericht
Bußgeld wegen verbotenem Treffen
14. Oktober 2020, 18:05 Uhr aktualisiert am 14. Oktober 2020, 18:05 Uhr
![Der Schriftzug über dem Amtsgericht Straubing. Dort wurde ein Mann wegen eines Verstoßes gegen das Infektionsschutzgesetz mit einem Bußgeld belegt.](https://cdn.idowa.de/imgs/04/1/0/7/3/1/0/7/tok_76405bdc56172c1510f188beda54dd4d/w800_h450_x800_y450_6022be2a-3e9a-47cb-b1a0-6757240512ce_1-24cd84c8212a69e3.jpg)
Christoph Urban
Der Schriftzug über dem Amtsgericht Straubing. Dort wurde ein Mann wegen eines Verstoßes gegen das Infektionsschutzgesetz mit einem Bußgeld belegt.
Eine Ordnungswidrigkeit aus der Zeit der Ausgangsbeschränkungen im März dieses Jahres endete jetzt für einen jungen Straubinger mit einem gerichtlich bestätigten Bußgeld wegen des Verstoßes gegen das Infektionsschutzgesetz. Der 21-Jährige war damals von Zivilpolizisten beobachtet worden, als er zusammen mit einem Freund an einer Bushaltestelle in der Innenstadt rauchte. Zu dieser Zeit war es bekanntlich nicht erlaubt, sich mit Personen aus einem anderen Haushalt zu treffen.
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