Grundsatzentscheidung

Ablöse für Kinderspielplatz in Straubing möglich


Für Kinder ist es wichtig, sich ausreichend an der frischen Luft bewegen zu können. Deshalb will die Stadt die Möglichkeit der Spielplatz-Ablöse sehr restriktiv handhaben.

Für Kinder ist es wichtig, sich ausreichend an der frischen Luft bewegen zu können. Deshalb will die Stadt die Möglichkeit der Spielplatz-Ablöse sehr restriktiv handhaben.

Wer ein Gebäude mit mehr als drei Wohnungen baut, muss auf seinem Baugrundstück einen ausreichend großen Kinderspielplatz anlegen. So lautete bisher die eindeutige Regel der Bayerischen Bauordnung, berichtet Erwin Hahn vom Bauordnungsamt. Durch die Einführung einer Novelle der Bauordnung habe der Bauherr künftig die Möglichkeit, die Erfüllung der Spielplatzpflicht auch auf einem anderen Grundstück nachzuweisen oder einen entsprechenden Ablösebetrag an die Stadt zu zahlen.

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