Straaubing/Bogen

So schützt der Landkreis Alten- und Pflegeheime


Dr. Christian Ernst ist der ärztliche Leiter der Führungsgruppe Katastrophenschutz im Landkreis Straubing-Bogen. Der Schutz der Seniorinnen und Senioren ist ihm sehr wichtig.

Dr. Christian Ernst ist der ärztliche Leiter der Führungsgruppe Katastrophenschutz im Landkreis Straubing-Bogen. Der Schutz der Seniorinnen und Senioren ist ihm sehr wichtig.

Von Redaktion idowa

Die Ausbreitung des Coronavirus bei Risikogruppen in den Alten- und Pflegeheimen einzudämmen oder sie gar nicht erst aufkommen zu lassen ist flächendeckend ein wichtiges Bestreben. Auch im Landkreis Straubing-Bogen und in der Stadt Straubing hat man Vorkehrungen getroffen.

Zwar sind Fälle von Covid-19-Patienten in Alten- bzw. Pflegeheime bisher in Stadt und Landkreis nur isolierte Einzelfälle. Doch damit dies auch so bleibt, hat der Ärztliche Leiter der Führungsgruppe Katastrophenschutz (FüGK), Christian Ernst, in Absprache mit den FüGKs von Stadt und Landkreis und dem Gesundheitsamt verfügt, dass ab sofort positive Covid-19-Patienten aus Altenheimen auch ohne Symptome in den Kliniken Straubing, Bogen und Mallersdorf aufgenommen werden, solange dort die Kapazitäten noch verfügbar sind.

Infektketten nachhaltig unterbrechen

"Wir wollen mit dieser Maßnahme Virusausbreitungen, wie andernorts passiert, verhindern und Infektketten nachhaltig unterbrechen", sagt Christian Ernst. Dies diene auch dem Schutz des Personals, dessen Kapazitäten derzeit ohnehin äußerst knapp seien, wobei im Falle weiterer Ausfälle kritische Situationen drohten. Eine Rückverlegung kann nach den Vorgaben des Robert-Koch-Instituts frühestens 14 Tage nach Erkrankungsbeginn bei zwei Tage andauernder Beschwerdefreiheit erfolgen - oder alternativ bei Symptomfreiheit und zwei negativen Abstrichergebnissen im Verlauf.

Schutz der Risikogruppe im Vordergrund

"Parallel dazu bemühen wir uns auch um Lösungen innerhalb der Alten- und Pflegeheime, um auf Dauer oder bei möglichen ansteigenden stationären Patientenzahlen nicht die Betten mit symptomfreien Patienten oder Menschen mit leichtem Verlauf zu belegen. Der Schutz der besonderen Risikogruppe steht aber jetzt erst einmal im Vordergrund", erläutert Christian Ernst.