Bei Corona-Fällen
Neue Quarantäneregeln für enge Kontaktpersonen
17. Januar 2022, 15:50 Uhr aktualisiert am 17. Januar 2022, 15:50 Uhr
Seit Wochenende gelten bundes- und landesweit neue Quarantäneregeln für enge Kontaktpersonen bei Corona-Fällen.
Da dabei nicht mehr nach der entsprechenden Virusvariante unterschieden wird, ist damit auch die Allgemeinverfügung des Landkreises Straubing-Bogen zum Kontaktpersonenmanagement bei Omikron-Fällen aufgehoben. Laut Pressemitteilung des Landratsamts Straubing-Bogen müssen enge Kontaktpersonen (unabhängig von der Virusvariante) nicht in Quarantäne, wenn sie...
- zweimal geimpft sind und eine Auffrischung erhalten haben
- zweimal geimpft und genesen sind (oder genesen und danach zweimal geimpft)
- zweimal geimpft sind, wenn die zweite Impfung mindestens 15 Tage und maximal 90 Tage zurückliegt
- genesen sind, wenn die positive PCR-Testung mindestens 28 Tage und maximal 90 Tage zurückliegt
Trifft keine dieser Kategorien auf enge Kontaktpersonen zu, so müssen diese laut Pressemeldung in Quarantäne. Die Quarantäne endet ohne Testung nach zehn Tagen. Nach sieben Tagen (bei Schüler/innen sowie Kinder in Angeboten der Kinderbetreuung nach fünf Tagen) gibt es aber die Möglichkeit der Freitestung bei Symptomfreiheit mittels PCR- oder Schnelltest.