Bogen/Regensburg
Mord-Prozess: Staatsanwaltschaft fordert "lebenslänglich" für Bogener
16. Dezember 2014, 7:13 Uhr aktualisiert am 16. Dezember 2014, 7:13 Uhr
Im Prozess gegen einen 58 Jahre alten Zimmerer wegen der Tötung seiner fünf Jahre jüngeren Lebensgefährtin im Mai dieses Jahres in Bogen wurden am Montag vor der Schwurgerichtskammer des Landgerichts Regensburg unter Vorsitz von Vizepräsident Werner Ebner die Plädoyers gehalten. Vorher betonte der Gerichtsvorsitzende nochmals, dass es keine Absprache zwischen den Prozessbeteiligten gab. Am kommenden Montag wird nun das Urteil gesprochen.
Der Angeklagte hatte nach einem vorangegangenen gerichtlichen Kontaktverbot am 13. Mai seine Lebensgefährtin im zuvor gemeinsam bewohnten Haus aufgesucht und dort neunmal zugestochen. Die Messerstiche drangen bis zu 13 Zentimeter tief in den Körper des Opfers und verletzten beide Lungenflügel, die Aorta sowie Herz, Leber, Magen und Darm. Aufgrund innerer Blutungen in Verbindung mit Atemversagen verstarb die 53-Jährige kurz nach der Tat. Schnittverletzungen am Unterarm und der Hand deuten auf eine anfängliche, wenn auch schwache Gegenwehr hin.
Staatsanwältin Dr. Christine Ernstberger ist der Überzeugung, dass sich der Angeklagte, der gebürtiger Viechtacher ist, mit der Frage des Tötens mehrere Tage auseinandergesetzt hatte. Auslöser war eine verbale und körperliche Auseinandersetzung sechs Tage vor der Tat, welche für den Angeklagten mit einem polizeilichen und einem gerichtlichen Kontaktverbot endete. Als er der Geschädigten dann spätabends im Halbdunkel gegenüberstand und die Drohung hörte, dass sie die Polizei rufen würde, fasste er endgültig den Entschluss zu töten.
Eigentlich wollte er nur spontan nach den Hunden sehen und mit der Geschädigten reden. Als sich dann das Paar gegenüberstand, muss beim Angeklagten der mehrtägige Konflikt zu einer "Affektaufwallung" geführt haben, da er sich seiner Heimat beraubt sah. Da griff er zu dem Messer und stach zu. Nach der Tat sei sein Mandant absolut am Ende gewesen, was auch der missglückte Suizidversuch zeige. Schluchzend und in sich zusammengesunken beteuerte der Angeklagte in seinem letzten Wort: "Ich wollte das nicht. Ich weiß nicht, wie das passiert ist".