Besondere Regelung in der Zulassungsstelle - Ohne Termin kein Empfang
Landratsamt bleibt bis mindestens 19. April für Besucher geschlossen
5. April 2020, 14:42 Uhr aktualisiert am 5. April 2020, 14:42 Uhr
Von
Redaktion Landkreis Straubing-Bogen
Die zunächst bis Ende März geltende Schließung des Landratsamtes Straubing-Bogen für den Besucherverkehr gilt - analog zu den erlassenen Regelungen der Bayerischen Staatsregierung - nunmehr weiter bis mindestens 19. April.
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