Besondere Regelung in der Zulassungsstelle - Ohne Termin kein Empfang

Landratsamt bleibt bis mindestens 19. April für Besucher geschlossen


Mit der Verlängerung der Ausgangsbeschränkungen in Bayern bleibt auch das Landratsamt Straubing-Bogen länger geschlossen. Für die Zulassungsstelle gelten besondere Regeln.

Mit der Verlängerung der Ausgangsbeschränkungen in Bayern bleibt auch das Landratsamt Straubing-Bogen länger geschlossen. Für die Zulassungsstelle gelten besondere Regeln.

Von Redaktion Landkreis Straubing-Bogen

Die zunächst bis Ende März geltende Schließung des Landratsamtes Straubing-Bogen für den Besucherverkehr gilt - analog zu den erlassenen Regelungen der Bayerischen Staatsregierung - nunmehr weiter bis mindestens 19. April.

Jetzt weiterlesen mit

  • alle Artikel auf idowa.de in voller Länge und deutlich weniger Werbung
  • als Abonnent unterstützen Sie Journalismus in Ihrer Region
  • einen Monat für 0,99 Euro testen, danach 9,90 Euro im Monat