Landkreis Straubing-Bogen
Kraftvoll zugebissen
17. Februar 2017, 12:21 Uhr aktualisiert am 17. Februar 2017, 12:21 Uhr
Ein Biber beschafft sich sein Bauholz im Garten eines 49-Jährigen. Wie ging es dann weiter?
Als er frühmorgens in seinen Garten schaute, war der Apfelbaum gefällt. So erging es einem 49-jährigen Familienvater aus dem Landkreis Straubing-Bogen. Der Schuldige war schnell indentifiziert: "Es war ein Biber", sagt der Mann. Der finanzielle Schaden halte sich in Grenzen. Der Baum sei aber mit der Geschichte der Familie verbunden. "Den Apfelbaum habe ich für einen meiner Söhne gepflanzt, als er auf die Welt kam. Er wird traurig sein, wenn er den gefälllten Baum sieht. Da müssen wir uns was einfallen lassen."
Das Haus steht in der Nähe eines Zusammenflusses von mehreren Bächen, die Biber bauen hier gerne ihre Dämme. Opfer des Biberstreifzuges sei nicht nur der eine Apfelbaum geworden, sondern schon drei andere vorher und ein Pfirsichbaum. Nach dem letzten Biberschaden suchte der Mann nach Hilfe und Ansprechpartnern und wandte sich an das Landratsamt Straubing-Bogen. Hier ist die untere Naturschutzbehörde zuständig. Daneben gibt es 15 ehrenamtliche Biberberater im Landkreis Straubing-Bogen, die Auskunft und Hilfe geben können. "Es wurden mir kostenlose Baumschutzmatten angeboten, die ich am Bauhof des Landkreises abholen könne. Bei einem größeren Garten mit vielen Bäumen ist der Aufwand für den Schutz der Bäume dann aber doch recht hoch", sagt der 49-Jährige. Eine Entschädigung könne man nicht erhalten, nur landwirtschaftliche Betriebe, die durch Biber geschädigt werden, könnten eine Unterstützung beantragen.
Landwirtschaftliche Betriebe werden entschädigt
Biber sind laut schriftlicher Auskunft des Landratsamtes Straubing-Bogen "artenschutzrechtlich besonders und streng geschützt". Im Schreiben wird weiterhin darauf hingewiesen, dass "... vom Biber verursachte Schäden unter bestimmten Voraussetzungen durch freiwillige finanzielle Leistungen des Freistaates Bayern in land-, forst- und fischereiwirtschaftlichen Bereichen ausgeglichen" werden. Für diese Entschädigungen stehen jährlich 450.000 Euro zur Verfügung. Doch weshalb werden Betriebe in der Landwirtschaft bei Biberschäden entschädigt, Privatpersonen aber nicht? Das Landratsamt begründet das damit, dass "vor allem diese Betriebe durch die Biberaktivitäten betrofffen sind."
Fang- und Abschussgenehmigungen für den Extremfall
Was können Privatpersonen dann tun, um sich vor Biberschäden zu schützen? Das Landratsamt weist auf wiederum auf Baumschutzmatten hin, außerdem auf "Wildschutzverbissmittel und Elektrozäune", die Betroffenen bei Bedarf kostenlos zur Verfügung gestellt werden. Wobei Elektrozäune für Privatpersonen wohl eher kein Thema sind. Und wenn die Schäden durch Biber extrem ausfallen? Wenn zum Beispiel die Gefahr besteht, dass ein Baum auf ein Haus fällt? "Zur Abwendung erheblicher Schäden und im Interesse der Gesundheit des Menschen kann eine Fang- und Abschussgenehmigung beantragt werden", erläutert das Landratsamt. Für den Familienvater kommt das aber zunächst noch nicht in Frage. Er will den Bibern nicht ans Fell.