Cannabisgesetz

Kommunen im Kreis Straubing-Bogen halten sich mit eigenen Vorschriften zurück

Öffentliches Kiffen ist seit April unter Einhaltung bestimmter gesetzlicher Auflagen erlaubt. Die Kommunen im Landkreis halten sich mit dem Aufstellen eigener Vorschriften bisher zurück.


Ein Mensch hält im Freien einen Joint in der Hand. Seit Inkrafttreten des bundesweiten Cannabisgesetzes ist, unter bestimmten Voraussetzungen, das Kiffen auch im öffentlichen Raum erlaubt. In Bayern können Kommunen den Cannabiskonsum im Bereich ihrer Liegenschaften zusätzlich regeln - wenn sie es für erforderlich halten.

Ein Mensch hält im Freien einen Joint in der Hand. Seit Inkrafttreten des bundesweiten Cannabisgesetzes ist, unter bestimmten Voraussetzungen, das Kiffen auch im öffentlichen Raum erlaubt. In Bayern können Kommunen den Cannabiskonsum im Bereich ihrer Liegenschaften zusätzlich regeln - wenn sie es für erforderlich halten.

Mit der bundesweiten Teil-Legalisierung von Cannabis ist - unter bestimmten Voraussetzungen - auch das Kiffen im öffentlichen Raum erlaubt. In Bayern wurden die gesetzlichen Stellschrauben nochmals nachjustiert, so ist unter anderem der Cannabiskonsum auf Volksfesten und in Biergärten komplett verboten. Kommunen gibt der Freistaat die Möglichkeit an die Hand, das Cannabis-Rauchen in bestimmten Bereichen zusätzlich eigenständig zu untersagen. Wird im Landkreis davon Gebrauch gemacht? Eine Nachfrage bei den zwei Städten und den drei Marktgemeinden.

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