Landkreis Straubing-Bogen
Kennzeichen auf Wunsch?
17. Februar 2018, 8:00 Uhr aktualisiert am 17. Februar 2018, 8:00 Uhr
In weniger als fünf Monaten werden im Landkreis Straubing-Bogen die historischen Kennzeichen "BOG" und "MAL" wieder eingeführt. Wir haben beim Landratsamt Straubing-Bogen und der Stadt Straubing nachgefragt, wie man sein Wunschkennzeichen beantragt und welche Kombinationen nicht erlaubt sind.
Eingeführt werden sollen die beiden Altkennzeichen zum 1. Juli 2018. "Die Einführung der Altkennzeichen muss von der Regierung von Niederbayern genehmigt werden", erklärt Irmgard Reinisch von der Pressestelle des Landratsamts Straubing-Bogen auf Nachfrage von idowa. Ab wann und wie diese Kennzeichen beantragt werden können, stehe noch nicht fest. "Das wird aber rechtzeitig bekannt gegeben", verspricht Reinisch. Anfragen zu den historischen Nummernschildern hielten sich momentan aber noch in Grenzen.
Wer ein neues Kennzeichen - ob historisch oder nicht - beantragen will, kann dies über die örtliche Zulassungsstelle tun. Für die Landkreisbewohner ist die Zulassungsstelle des Landratsamts zuständig, für die Stadtbewohner die Zulassungsstelle am Hagen. Dabei ist es auch möglich, ein Wunschkennzeichen zu reservieren. "Sogenannte Wunschkennzeichen kann man online über die Homepage des Landkreises Straubing-Bogen oder telefonisch bei der Zulassungsstelle beantragen", sagt Reinisch.
Wunschkennzeichen gegen Gebühr
Sollte das gewünschte Nummernschild frei sein, kann man es sowohl telefonisch als auch online gegen eine Gebühr von insgesamt 12,80 Euro (10,20 Euro für das Wunschkennzeichen, 2,60 Euro für die Reservierung) für zehn Tage reservieren. Für besonders beliebte Kennzeichen muss man daher einfach Glück haben, auch Behörden, Unternehmen oder besondere Berufsgruppen hätten bei der Vergabe keinen Vorteil.
Auch der Pressesprecher der Stadt Straubing, Johannes Burgmayer, bestätigte auf Nachfrage von idowa, dass grundsätzlich alle Kennzeichen, die aktuell zur Verfügung stünden, über das Bürgerservice-Portal der Stadtverwaltung reserviert werden könnten. "Viele Inhaber 'begehrter Kennzeichen' nutzen allerdings die Möglichkeit, diese von einem Fahrzeug auf ein anderes zu übernehmen", sagt Burgmayer. Darüber hinaus bestehe seit kurzem auch die Möglichkeit, sein Nummernschild nach dem Umzug mitzunehmen. "All das führt dazu, dass im Vergleich zu früher weit weniger 'schöne' Kennzeichen verfügbar sind."
Nummernschild - Kurz oder lang
Die Länge der Kennzeichen hängt laut Landratsamt hingegen von verschiedenen Faktoren wie dem Wohnort oder dem verfügbaren Platz auf einem Auto für ein Kennzeichen ab. Landkreisbewohner hätten grundsätzlich ein Kennzeichen mit zwei Buchstaben und einer bis zu drei Ziffern langen Nummernfolge nach der Ortskennung, während Anwohner in Straubing selbst bis zu vier Ziffern auf dem Nummernschild haben können, da sie nur einen Buchstaben in der Mitte des Kennzeichens haben, wie Reinisch bestätigt.
Wer auf der Suche nach einem besonderen Kennzeichen für sein Fahrzeug ist, für den ist die Vergabe der Nummernschilder oft frustrierend und nicht ganz nachvollziehbar. "Seit 6 Jahren ca. suche ich im Internet auf der Seite für Wunschkennzeichen nach einem solchen aber niemals wurde mir ein freies Kennzeichen angezeigt", schreibt beispielsweise ein Leser, der nicht namentlich genannt werden will. Dabei habe er beobachtet, dass manch einer in Straubing auch kurze Kennzeichen führen dürfe, die neben der Ortskennung "SR" nur aus einem Buchstaben und zwei Ziffern bestünden, obwohl auf dem Fahrzeug genug Platz für ein reguläres Kennzeichen wäre.
Auch der Pressesprecher der Stadt Straubing bestätigt auf Nachfrage von idowa, dass für gewöhnlich kürzere Kennzeichen nur Halter, auf deren Fahrzeug zu wenig Platz für ein längeres Nummernschild ist, erhalten. Allerdings gibt es für diese Regelung eine Ausnahme: "Wenn jemand im Besitz einer kurzen Nummer ist und von der Möglichkeit Gebrauch macht, diese von einem Fahrzeug auf ein anderes zu übernehmen, ist dies zulässig", erklärt Burgmayer.
Aber nicht jedes Kennzeichen kann reserviert werden, bestimmte Buchstabenreihenfolgen sind in Deutschland verboten. "Nicht erlaubt sind die Buchstabenkombinationen: HJ, KZ, NS, SA, SS", sagt Reinisch.