Bergsdorf

Kater überlebt Schuss mit Schrotflinte


Die Attacke mit dem Schrotgewehr hat deutliche Spuren bei Kater Findus hinterlassen. Seine rechte Vorderpfote musste ihm amputiert werden.

Die Attacke mit dem Schrotgewehr hat deutliche Spuren bei Kater Findus hinterlassen. Seine rechte Vorderpfote musste ihm amputiert werden.

Von Redaktion idowa

Bergsdorf. (lui) 15 Kugeln sind ihm aus dem Leib geholt worden, das rechte vordere Bein hat er verloren. Knapp eine Woche ist es her, dass Kerstin Apenburg ihren Kater Findus schwer verletzt vor ihrem Haus in Bergsdorf gefunden hat - jemand hatte mit einer Schrotflinte auf das Tier geschossen. Nur weil er sofort in eine Tierarztpraxis gebracht und operiert wurde, hat Findus überlebt. Mittlerweile geht es ihm wieder gut.

Am Donnerstagvormittag habe ihr Mann den zweijährigen getigerter Kater völlig fertig auf einem Terrassenstuhl liegen sehen, erzählt Kerstin Apenburg. Drei Tage lang, seit Pfingstmontag, hatte die Familie da schon nach Findus gesucht. Dieser sei zwar ein Freigänger, "aber normalerweise immer morgens um sechs Uhr wieder da". Mehrere Tage müsse der Kater also schwer verletzt irgendwo gelegen haben. Bis er sich schließlich zurück zu seiner Familie und damit ins Leben gekämpft hat.

Beim Streicheln lauter kleine Beulen ertastet

Als Findus wieder da war, sei ihr zunächst nur aufgefallen, dass er die rechte Vorderpfote nachzog und insgesamt ziemlich erschöpft war, sagt Apenburg. Erst ihr Sohn Lukas habe, als er den Kater streichelte, die vielen kleinen Beulen an dessen Körper bemerkt. Dass Findus Dutzende Schrotkugeln im Leib steckten, stellte sich schließlich beim Tierarzt heraus. Ein Teil der Kugeln wurde zwei Tage später - Findus' kleiner Körper musste sich erst stabilisieren - operativ entfernt. Die Pfote war durch die Schüsse so zersplittert, dass sie vollständig amputiert werden musste.

Inzwischen habe sich Findus wieder ganz gut erholt, sagt Apenburg. Und auch mit nur drei Beinen komme er gut zurecht. Einige Kugeln steckten allerdings immer noch im Kopfbereich des Katers. Sie würden entfernt, sobald er wieder ganz auf dem Damm sei. "Säßen die Kugeln nur etwas tiefer, hätte Findus eingeschläfert werden müssen", fügt sie hinzu. Dass sie ihren Kater operieren lassen würde, sei von Anfang an klar gewesen - auch wenn das nicht billig sei. "Aber wenn eine Katze vier Tage lang so tapfer ums Überleben kämpft, dann hat sie es verdient, zu leben."

Ein Glück sei es und ein großes Wunder, dass das Tier sich mit über 25 Kugeln im Leib zurück nach Hause geschleppt habe, sagt auch Anneliese Gebhardt vom Katzenschutzbund Straubing. In den langen Jahren, in denen sie sich bereits für notleidende Samtpfoten engagiert, hat sie schon viel gesehen. Und sie weiß: Wird mit einem Schrotgewehr auf ein Tier geschossen, dann verursacht das besonders schlimme Verletzungen. Überlebt das Tier und werden die Kugeln nicht entfernt, können sie nicht nur eine Bleivergiftung verursachen sondern auch beginnen, im Körper umherzuwandern - und tödliche Schäden an lebenswichtigen Organen hervorrufen. Als Apenburg sich nach der Operation des Katers bei ihr gemeldet hat, hat Gebhart nicht lange gezögert und ihre Hilfe bei der polizeilichen Anzeige angeboten. "Da hat jemand mit einer Waffe auf ein Tier gefeuert. So etwas muss man melden", sagt Gebhardt.

Wer auf den Kater geschossen hat, ist indes unklar. Derzeit gebe es keine Hinweise auf den Schützen, wie der Pressesprecher der Polizeiinspektion Straubing, Dieter Kluske, auf Nachfrage mitteilt. Die Chance, die Sache aufzuklären, stuft er als eher gering ein. Erfahrungsgemäß würden die Bürger erst hellhörig, wenn sich derartige Fälle häuften, sagt Kluske. Wird der Täter ermittelt, drohen Konsequenzen. "Nach Paragraf 17 des Tierschutzgesetzes wird, wer ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund tötet oder ihm erhebliche Schmerzen oder Leid zufügt, mit bis zu drei Jahren Haft oder einer Geldstrafe bestraft", sagt Kluske. Grundsätzlich rate er, Tierquälerei bei der Polizei anzuzeigen.

Tierquäler müssen sich über Konsequenzen klar sein

Das sieht auch Anneliese Gebhard so. Menschen, die Tiere böswillig verletzten, müssten sich darüber klar sein, dass etwas gegen sie unternommen werde. Auf eines weist die Frau vom Katzenschutzbund aber diesbezüglich hin: Wenn eine Katze plötzlich verschwinde, könne das viele Gründe haben. Nicht immer hätten gleich Tierquäler oder Tierfänger ihre Finger im Spiel. Oft würden die Tiere einfach nur versehentlich irgendwo eingesperrt oder als vermeintlicher Streuner von jemandem aufgenommen. Letzteres sei allerdings strafbar: "Tiere gelten als Fundsache und dürfen nicht behalten werden", verdeutlicht Gebhardt. Von den Menschen wünscht sich die Katzenschützerin diesbezüglich vor allem eines: "Dass sie einfach ein bisschen aufpassen."