Niederbayern

Hausarrest für Vögel - wie hart trifft es die privaten Hühnerhalter?


Symbolbild: Auslauf unter freiem Himmel ist für Geflügel zurzeit untersagt. Die Ansteckungsgefahr mit H5N8 ist zu hoch.

Symbolbild: Auslauf unter freiem Himmel ist für Geflügel zurzeit untersagt. Die Ansteckungsgefahr mit H5N8 ist zu hoch.

Die eigenen Eier von den Hühnern im Garten zum Frühstück. Allein im Landkreis Straubing-Bogen haben sich rund 2.500 Geflügelhalter diesen Traum erfüllt. Aber wegen der Geflügelpest haben die bayerischen Vögel zur Zeit Hausarrest. Für Hobbygeflügelzüchter ist das oft nicht so einfach umzusetzen. Viele haben nur kleine Ställe und ihre Tiere sind an den Freigang gewöhnt.

Die 21 Hühner und der eine Hahn von Johannes Bindl aus Grün bei Sankt Englmar haben normalerweise 300 Quadratmeter Auslauf. Momentan sitzen sie aber in fünf Quadratmetern Stall fest. Eine Überdachung auch nur eines Teils des Außengeheges ist für Bindl nicht möglich: Sein Haus liegt auf 900 Metern, für eine Plane als Dach weht der Wind zu stark und eine feste Überdachung müsste im Winter regelmäßig von Schnee befreit werden - Zeit, die der 27-Jährige nicht noch zusätzlich aufbringen kann. Die Pflege der Tiere wurde mit der Stallpflicht sowieso schon aufwendiger, weil der Stall jetzt alle paar Tage anstatt zweiwöchig gereingt werden muss.

"Für private Geflügelhalter ist die Stallpflicht vielleicht sogar leichter umzusetzen, als für Betriebe", sagt Dr. Stefan Wechsler, Abteilungsleiter im Veterinäramt im Landkreis Regen. Die Stallpflicht findet er aber sinnvoll. "Dass der Erreger flächendeckend vorhanden ist, ist sicher. Hätte ich Hühner, würde ich sie auf jeden Fall schützen wollen. Und dann bleibt momentan nur die Stallhaltung", erklärt der Veterinär seine Haltung.

Das sieht Rupert Steubl, Kreisverbandsvorsitzender Donau im Bezirksverband Niederbayern der Rassegeflügelzüchter, etwas anders: "Die Stallpflicht ist aus Sicht des Seuchenschutzes auf alle Fälle sinnvoll. Nur für die kleinen Hobbyzüchter ergeben sich aus der wochenlangen Stallpflicht sehr viele Probleme. Viele Tiere können dadurch leider nicht mehr artgerecht gehalten werden." Die Tiere werden im Stall auf Dauer aggressiv und büßen an Vitalität ein. "Ihnen fehlt natürliches Sonnenlicht, das kann auch nicht durch große Fenster ersetzt werden", so Steubl.

Eine Ausbreitung des Virus sollte aber unbedingt vermieden werden: "Bei einer Ansteckung müsste der gesamte Bestand getötet werden, wenn die Tiere nicht sogar zuvor an der Krankheit sterben", erklärt Wechsler. Sein Kollege Dr. Hermann Sturm, Abteilungsleiter im Veterinäramt Straubing-Bogen, ergänzt: "Tritt ein Fall in einem Betrieb auf, muss rundherum ein Sperrgebiet von einem bis drei Kilometern eingerichtet werden. Aus dem Gebiet darf dann kein Geflügel mehr verkauft werden. So entsteht ein großer finanzieller Schaden."

Was bleibt den Haltern also übrig? "In den kleinen Ställen sollte man den Tieren Reize und Beschäftigung bieten. Hätte ich Hühner, würde ich außerdem zumindest einen Teil des Auslaufs mit einer Plane überspannen und Netze als Wände anbringen. So ist der Auslauf sicher und die Tiere können sich fast wie gewohnt bewegen", empfiehlt Wechsler.