Geflügelpest

Geflügelausstellungen und -märkte in Straubing-Bogen sind zum Teil wieder erlaubt


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Ob Geflügelmärkte und Geflügelausstellungen abgehalten werden dürfen, wird davon abhängig sein, wie groß das Gebiet ist, aus dem die Hühner kommen. 

Wie das Landratsamt Straubing-Bogen bekannt gibt, ist die Allgemeinverfügung zur Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen in einem festgelegten Gebiet vom 23. November 2022 aufgehoben worden. Zweck der Verfügung war der Schutz vor Geflügelpest.

Ob Geflügelmärkte und Geflügelausstellungen abgehalten werden dürfen, soll jetzt davon abhängig sein, wie groß das Gebiet ist, aus dem die Hühner geschickt werden. Das werde das Landratsamt im Einzelfall entscheiden. 

Die aktuelle Allgemeinverfügung ist nachzulesen auf der Homepage des Landkreises Straubing-Bogen unter www.landkreis-straubing-bogen.de, Politik & Verwaltung, Öffentliche Bekanntmachungen.