Bleibt die Wahlfälschung ungesühnt?
Fünf Jahre nach der Tat ist kein Prozess in Sicht
20. September 2019, 15:53 Uhr aktualisiert am 20. September 2019, 16:49 Uhr
![Am Sonntag, 15. März 2020, sind auch die Bürger im Landkreis wieder aufgerufen, ihre Kommunalparlamente zu wählen. Unklar ist, ob sie bis dahin schon wissen, wer die Wahlen von vor dann sechs Jahren gefälscht hat.](https://cdn.idowa.de/imgs/04/2/1/3/7/1/7/5/tok_c8a905480d0d657214c03033047c003d/w800_h450_x800_y450_a67422e9-92d3-4080-9c4d-e898d70e48ca_1-66a573388f8e03a3.jpg)
Peter Endig/dpa
Am Sonntag, 15. März 2020, sind auch die Bürger im Landkreis wieder aufgerufen, ihre Kommunalparlamente zu wählen. Unklar ist, ob sie bis dahin schon wissen, wer die Wahlen von vor dann sechs Jahren gefälscht hat.
Vor zweieinhalb Wochen ist bekannt geworden, dass der Geiselhöringer Wahlskandal von 2014 weiterhin nicht juristisch aufgearbeitet wird. Zumindest vorerst nicht. Im betroffenen Landkreis Straubing-Bogen hält sich das Verständnis für die erneute Verschiebung in Grenzen. Unterdessen laufen die Vorbereitungen für die nächste Kommunalwahl.
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