Kunde oder Kundin?

Das sagen Straubinger Banken zum BGH-Urteil


Frauen erleiden aus Sicht des BGH keinen Nachteil, wenn sie in Vordrucken als "Kunde" angesprochen werden.

Frauen erleiden aus Sicht des BGH keinen Nachteil, wenn sie in Vordrucken als "Kunde" angesprochen werden.

Von Patrick Beckerle und Redaktion idowa

Haben Frauen ein Recht darauf, in Bankvordrucken als "Kundin" oder "Kontoinhaberin" bezeichnet zu werden? Mit dieser Frage musste sich am Dienstag der Bundesgerichtshof beschäftigen. Und kam zu dem Schluss: Nein.

Ein Anspruch auf die weibliche Anrede besteht aus Sicht des BGH nicht. Die männliche Formularsprache verstoße nicht gegen das das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz und werde im allgemeinen Sprachgebrauch auch schon länger als Kollektivform benutzt. Frauen würden durch die Anrede als "Kunde" oder "Kontoinhaber" also nicht benachteiligt, so die Richter. Die Klägerin, eine 80-jährige Sparkassen-Kundin aus dem Saarland, sieht das anders. Es sei ihr Recht, als Frau auch in Sprache und Schrift erkennbar zu sein, sagte sie vor Gericht. Die Frau hat bereits angekündigt, mit ihrem Fall bis vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen.

Auch bei Banken in unserer Region ist das Urteil mit Spannung erwartet worden. Bei der Sparkasse Niederbayern-Mitte wurde der Fall bereits im Vorfeld beobachtet. Allerdings mehr aus Interesse, denn aus persönlicher Betroffenheit. Denn Beschwerden über die männliche Form habe es in den niederbayerischen Sparkassen-Filialen bislang nicht gegeben, wie Pressesprecher Robert Elsberger auf idowa-Anfrage mitteilte. "Bei der Sparkasse Niederbayern-Mitte stehen alle Kunden und Kundinnen - unabhängig von der Anrede auf Vordrucken - mit ihren Wünschen, Zielen und Plänen im Mittelpunkt", so Elsberger. "Sollten sich die gesetzlichen Anforderungen bei Vordrucken ändern, werden diese natürlich umgesetzt", betont er. Das sei bislang aber nicht der Fall.

Einheitliche Ansprache keine Benachteiligung

Ähnlich sieht es auch Edmund Wanner, Vorstandsvorsitzender der Volksbank in Straubing: "Ich arbeite seit 35 Jahren im Bankwesen, davon 18 Jahre in Straubing - aber so einen Fall habe ich noch nicht erlebt", so Wanner. Natürlich habe jeder Mensch eigene Wünsche - eine Benachteiligung durch die männliche Anrede kann Wanner aber nicht erkennen.

So argumentiert auch Adolf Limmer, Leiter Unternehmensentwicklung und Kommunikation bei der Raiffeisenbank in Straubing: "Einerseits darf - und das können wir nur unterstreichen - weder in das Persönlichkeitsrecht eingegriffen noch gegen den Gleichheitsgrundsatz verstoßen werden. Beide Punkte sind aber durch eine einheitliche Ansprache gewährleistet", so Limmer. Dementsprechend sei auch das Urteil des BGH ausgefallen. "Es gilt unseres Erachtens, zwischen Ansprache, Lesefluss, Klarheit und rechtlichen Anfordernissen abzuwägen", gibt Limmer zu bedenken. Die aktuelle Rechtsprechung unterstütze dieses Vorgehen. Bislang habe es damit auch keine Probleme gegeben: "Sowohl in unseren Filialen in Stadt und Landkreis als auch in unserem Kunden-Servicecenter, bei dem täglich über 400 Anrufe eingehen, sind uns bis dato keine Kundenanfragen zu diesem Thema bekannt", berichtet Limmer.