Stadtrat fühlt sich wegen Tempo-30-Ablehnung gemaßregelt

Rechtsaufsicht als "Oberlehrer"


Die Moosburger Kommunalpolitiker wollen unter anderem für die Bonaustraße Tempo 30, aber das ist rechtlich nicht zulässig.

Die Moosburger Kommunalpolitiker wollen unter anderem für die Bonaustraße Tempo 30, aber das ist rechtlich nicht zulässig.

Von Karin Alt

"Belehrend", "oberlehrerhaft", "nicht angemessen": Die Stadträte haben sich in der Sitzung am Montag über ein Schreiben der Rechtsaufsicht am Landratsamt aufgeregt, mit dem die Tempo-30-Beschlüsse für Gärtnerstraße, Bonaustraße und Georg-Schweiger-Straße als rechtlich nicht haltbar bezeichnet wurden.

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