Flughafen München

Landkreis Freising reicht gegen den "Ewigkeitsbescheid" Klage ein

Der Bund Naturschutz, die Gemeinde Berglern, Stadt und Landkreis Freising und einige weitere gehen gegen den Bescheid des Luftamts Südbayern vor. Ziel ist es, die 3. Startbahn am Flughafen München zu beerdigen.


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Der Landkreis Freising geht weiter gegen die geplante 3. Startbahn am Flughafen München vor. (Symbolbild)

Jetzt ist es amtlich: Der Landkreis Freising hat am Mittwoch beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof Klage gegen den sogenannten "Ewigkeitsbescheid" des Luftamts Südbayern vom 30. September 2024 erhoben, mit dem festgestellt wurde, dass die Flughafen München GmbH (FMG) innerhalb der dafür geltenden Frist von zehn Jahren mit der Durchführung des Planfeststellungsbeschlusses zur Erweiterung des Flughafens um eine dritte Start- und Landebahn begonnen habe und der Planfeststellungsbeschluss daher nicht nach Ablauf der gesetzlichen Frist außer Kraft trete, sondern auf unbestimmte Zeit fortgelte.

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